Mit 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein. Dies betrifft vor allem alte Prepaid-Karten. Neubeschaffungen werden seit Jahresbeginn ausnahmslos gegen Registrierung ausgegeben. Unregistrierte Wertkartenhandys können nach dem 1.9. nicht mehr aufgeladen werden.
Seit Jahreswechsel müssen neu gekaufte SIM-Karten registriert werden; ganz egal ob Wertkarte („Prepaid“) oder Vertrag („Postpaid“), herkömmlicher Sprachtarif oder reiner Datentarif im mobilen WLAN-Router. SIM-Karten-Nutzer mit Vertrag haben schon bei Vertragsabschluss ihre notwendigen Daten angegeben.
Alte Karten melden
Bereits vor Jahreswechsel bestehende Nutzerinnen und Nutzer von Wertkarten müssen die Registrierung ihrer bis dahin anonymen SIM-Karten bis zum 1. September 2019 nachgeholt haben. Passiert das nicht, kann die Karte nicht mehr aufgeladen und nach Verbrauch des Guthabens nicht mehr aktiv genutzt werden. Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) erinnerte Nutzer von vor 2019 gekaufter Wertkarten daran, sich um die Registrierung zu kümmern.
Teil des Sicherheitspaketes
Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen. Auf der RTR-Webseite ( www.rtr.at ) gibt es Links zu den Informationen von rund 20 Betreibern.
Entgelt für Erfassung
Die Betreiber müssen Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen; ihnen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Bei juristischen Personen wie Vereinen oder GmbH muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen. Provider dürfen für die Erfassung der Daten ein Entgelt verlangen. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam („Photoident“). Minderjährige können sich eigenständig registrieren. (APA)