Tirol: So erhalten begabte Lehrlinge Leistungsprämien vom Land

02. September 2019 Drucken
Tirol: So erhalten begabte Lehrlinge Leistungsprämien vom Land
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Belohnt werden gute Berufsschulerfolge und eine hervorragende Leistungsbeurteilung durch den Lehrherrn. Antragsberechtigte sind die Lehrlinge selbst.

Das Land Tirol gewährt begabten Lehrlingen jährlich eine kleine Leistungsprämie. Belohnt werden gute Berufsschulerfolge und eine hervorragende Leistungsbeurteilung durch den Lehrherrn. Antragsberechtigt sind die Lehrlinge selbst.

Durch die Gewährung einer Prämie für besondere Leistungen von Lehrlingen während der Berufsausbildung soll ein Leistungsanreiz geschaffen. Zudem zielt das Land Tirol  auf eine Verbesserung des Ansehens von Lehrberufen ab.

Regelmäßige Prämierungen

Es werden Prämien für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung gewährt. Vier bis fünfmal pro Jahr werden die Urkunden im Rahmen einer Feier von LR Johannes Tratter persönlich an die Lehrlinge und ihre Lehrbetriebe übergeben. In einem Zeitraum von zwei Jahren finden abwechselnd in allen Bezirken diese Übergabefeiern statt.

Förderwerber/innen

  • Lehrlinge ab dem 2. Lehrjahr
  • außerordentliche Schüler/innen an Berufsschulen (z.B. 2. Bildungsweg)

Die Förderwerber/innen müssen den Nachweis von besonderen Leistungen und eine ausgezeichnete Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb beibringen.

Schulischer Erfolg

Grundlage für die Beurteilung des schulischen Erfolges ist das Jahreszeugnis der entsprechenden Klasse einer Berufsschule. Die Basisförderung wird nur gewährt, wenn das Jahreszeugnis folgende Beurteilungen aufweist:

  • bei bis zu fünf benoteten Fächern nicht mehr als eine Beurteilung „Gut“ und alle anderen Beurteilungen „Sehr Gut“,
  • bei bis zu zehn benoteten Fächern nicht mehr als zwei Beurteilungen „Gut“ und alle anderen Beurteilungen „Sehr Gut“,
  • bei mehr als zehn benoteten Fächern nicht mehr als drei Beurteilungen „Gut“ und alle anderen Beurteilungen „Sehr Gut“.

Bei Besuch eines vertieften und/oder erweiterten Bildungsangebotes wird in diesen Fächern eine Beurteilung mit „Befriedigend“ als „Gut“ und eine Beurteilung mit „Gut“ als „Sehr Gut“ gewertet.

Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb

Die Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb erfolgt anhand von festgelegten Leistungskriterien. Die Festlegung der Leistungskriterien obliegt der Förderstelle, die Leistungskriterien sind auf der Homepage des Landes Tirol zu veröffentlichen.  (Leistungskriterien) Pro Lehrjahr ist für jeden Lehrberuf nur eine Förderung möglich. Insgesamt ist eine Förderung nur für drei verschiedene Jahre möglich.

Höhe der Förderung

  • Die Basisförderung beträgt € 100,– für ein entsprechendes Berufsschulzeugnis
  • Die Zusatzförderung wird nur zusätzlich zur Basisförderung gewährt. Folgende Zusatzförderungen sind möglich:
    € 50,– oder € 100,– für eine positive Leistungsbeurteilung durch den Lehrbetrieb
    € 70,– für eine Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
    € 70,– für das Goldene Leistungsabzeichen beim Lehrlingswettbewerb der Wirtschaftskammer

Einreichfrist für Förderanträge

Anträge sind spätestens einen Monat nach Beendigung des Lehrjahres oder nach dem Ende des Berufsschuljahres, für welches eine Förderung beantragt wird, elektronisch mittels online-Formular einzureichen. Der Antrag muss vor Fristende beim Amt der Landesregierung eingelangt sein.

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