PSD2: Was Unternehmen bis 13.9. noch machen müssen

09. September 2019 Drucken
PSD2: Was Unternehmen bis 13.9. noch machen müssen
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Am 14. September 2019 treten strengere Regeln für Online-Banking in Kraft. Die Kundenauthentifizierung wird im Zuge von  PSD2 sicherer. Die bisherige Vorgangsweise mit PIN und TAN wird erweitert.

Am 14. September 2019 treten strengere Regeln für Online-Banking in Kraft. Die Kundenauthentifizierung wird im Zuge von PSD2 sicherer. Die bisherige Vorgangsweise mit PIN und TAN wird erweitert. Unternehmen mit älterer Online-Banking-Software müssen ihre Software updaten. 

Wird kein Update auf die ältere MBS-Software bis 13.9. eingespielt, laufen NutzerInnen Gefahr, ab den nächsten Tag keine Überweisungen mehr durchführen zu können.

Kein Handlungsbedarf für George oder Telebanking Pro

User der neuen George-App oder des Business-App Telebanking Pro von Erste Bank und Sparkassen haben es gut: Ihre Software ist bereits fit für die neuen EU-Vorgaben für ein sicheres Onlinebanking.  Nutzer älterer Telebanking-Software haben es  – bankenunabhängig – schwerer. Sie müssen über Upgrades ihre Software PSD2-fit machen. Vor allem Unternehmen, die sich bisher diesem Thema noch nicht gewidmet haben, tun gut daran, bis Freitag, den 13.9., Rücksprache mit ihrem Bankberater zu halten.

TAN-Listen auf Papier ungültig

Am 14. September treten die Vorschriften der Zweiten Zahlungsrichtlinie in der EU in Kraft, kurz PSD2. Sie sieht vor, dass jeder Kunde und jede Kundin künftig bei einer Onlineüberweisung und beim Bezahlen mit der Bankomat- oder Kreditkarte im Onlineshop nicht nur ein Passwort oder die Kartennummer inklusive Sicherheitscode angeben muss, sondern sich auch mit einem weiteren Faktor identifiziert: Das kann eine TAN sein, ein Passwort, ein digital übermittelter Fingerabdruck oder eine Gesichtserkennung. Alte TAN-Listen auf Papier werden ab Mitte September auf jeden Fall ungültig sein.

Das ist zu tun

Jedes Unternehmen sollte sich bankenunabhängig versichern, dass die genutzte Online-Banking-Software bereits PSD2-tüchtig ist. Wer unter den Erste-Bank und Sparkassen-Firmenkunden noch die Software telebanking MBS nutzt, sollte bis spätestens 13.9. folgende Schritte zu setzen:

  • Durchführung eines Updates im telebanking MBS System
  • Zeichnung des Sicherheitszertifikates
  • Definition einer neuen PIN

Sicher mit Telebanking Pro

Nutzer der aktuellen Banking-Software Telebanking Pro haben keine dieser Sorgen. Das modernste Business Banking-Werkzeug Österreichs beinhaltet bereits die Grundlagen von PSD2 bzw. der 2-Faktor-Authentifizierung. Upgrades von telebanking MBS auf die Weiterentwicklung Telebanking Pro sind unkompliziert und direkt am Schirm oder Smartphone durchführbar. Der Software-Download von Telebanking Pro kann  über untenstehenden Link gestartet werden.

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