Steiermark: Hier erhalten Nahversorger Zuschüsse für Investitionen

10. September 2019 Drucken
Steiermark: Hier erhalten Nahversorger Zuschüsse für Investitionen
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In der Steiermark unterstützt das SFG-Programm Lebens!NAH kleine Nahversorger bei Modernisierungsinvestitionen und bei Maßnahmen der digitale Kommunikation.

Die SFG stellt mit „Lebens!NAH“ Förderungen für konsumentennahe  Kleinbetriebe zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen zur Modernisierung des Betriebes und für digitale Kommunikationsmaßnahmen, um den Kundenkreis auszubauen.

Die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft SFG will mit dem Programm Lebens!Nah neu gegründete, aber auch bestehende Nahversorgungsbetriebe unterstützen.

Die Zielgruppe

Unternehmen der Sparten Handel, Gewerbe, Dienstleistungen und Handwerk, sofern

  • Kleinstbetriebe inkl. GründerInnen
  • Gewerbe und Handwerk, Einzelhandel und Dienstleistungen
  • nur Unternehmen, die ihren Umsatz mindestens zur Hälfte mit Privatkunden erwirtschaften
  • Ausgeschlossen: u.a. Tourismus- und Freizeitbranche (z.B. Gastronomie, Reisebüros etc.)

Ausnahme für typische Nahversorger

Bei klassischen Nahversorgungsbetrieben (Bäcker, Konditoren, Fleischer und Lebensmittel-Einzelhändler mit Vollsortiment) werden die Größendefinitionen großzügiger ausgelegt – für diese gelten die Kriterien der Kleinunternehmen gemäß EU-Definition (max. 250 Mitarbeiter).

Investitionen und digitale Kommunikationsmaßnahmen

Gefördert werden folgende Aktivitäten:

  • Investitionen wie z.B. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung inkl. digitaler Infrastruktur sowie bauliche Maßnahmen primär im Zusammenhang mit der Verbesserung von Herstellung und Präsentation der Waren und Dienstleistungen.
  • Digitalisierungsmaßnahmen über Neue Medien, dies sind Online-Marketingmaßnahmen wie z.B. Erstellung/ Adaptierung einer Homepage, Suchmaschinenoptimierung, Produktion Webvideos etc.

Förderbare Kosten   

  • Marketingkosten in Form von neuen Medien wie z.B. Erstellung einer Homepage, jegli­che Form des Online Marketings, Teilnahme an Vermarktungsplattformen und die Pro­duktion und Schaltung von Videospots.
  • Investitionsprojekte, die die Konkurrenzfähigkeit der Nahversorgungsbetriebe langfristig verbessern, die Nahversorgungsfunktion der Betrie­be nachhaltig sichern und zur Attraktivierung der regionalen Versorgungsstruktur bei­tragen.

Höhe der Förderung

Investitionen:

  • 10 Prozent + max. 10 Prozent Innovationsbonus
  • min. 5.000 Euro Projektvolumen
  • max. 7.500 Euro Förderung zzgl. Bonus

Digitalisierungsmaßnahmen

  • 50 Prozent
  • min. 1.000 Euro Projektvolumen
  • max. 1.500 Euro Förderung

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