Burgenland: Hier gibt es Geld für Exportmaßnahmen

13. September 2019 Drucken
Burgenland: Hier gibt es Geld für Exportmaßnahmen
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Die Landesregierung Burgenland unterstützt Unternehmen, die neue Exportmärkte betreten wollen. Gefördert werden bei KMU auch die Personalkosten für einen Internationalisierungsbeauftragten.

Die Landesregierung Burgenland unterstützt Unternehmen, die neue Märkte betreten wollen oder dort auf Expansion setzen.  Zielgruppe sind alle burgenländischen Firmen, die ihre Marktposition durch Internationalisierungsmaßnahmen stärken wollen. 

Gefördert werden Markterschließungsmaßnahmen, Projekte zum Exportmarketing und – nur bei KMU – die Personalkosten für einen Internationalisierungsbeauftragten im Unternehmen. Anträge können bis zum 31.12.2019 eingebracht werden.

Neue Kundengruppen im Ausland

Die Wirtschaft Burgenland will mit dem Programm „Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen“ Unternehmen unterstützen, die neue Kundengruppen im Ausland erschließen wollen. Im Vordergrund steht dabei die Verbesserung der strategischen und zielgruppenorientierten Ausrichtung der Betriebe durch Einführung bestehender oder neuer Produkte bzw. Dienstleistungen in einem neuen Markt.

Kosten für strategische Markterschließungsmaßnahmen 

  • Gefördert werden Kosten für Beratungsleistungen von selbständigen oder gewerblichen Erwerbstätigen, die über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen über den Zielmarkt verfügen (z.B.: Produkt-, Kommunikations-, Preis-, Marketing- und Distributionspolitik, Identifikation von Absatzkanälen etc.). Der Berater bzw. strategischer Marketingpartner muss nachweislich Kenntnisse über den Zielmarkt verfügen. (langjährige Tätigkeit vor Ort etc.).
  • Kosten der Erstellung von Marktstudien (Marktvolumen, Konkurrenzvergleich, Marktsegmente, Trends, rechtliche und steuerliche Themen etc.).
  • Kosten für Zertifizierungen, Normierungen und Standardisierungen die zur Markteinführung notwendig sind.

Die Förderung beträgt 40 Prozent (bei Großbetrieben 20 Prozent) der förderbaren Kosten, maximal Euro 20.000,00 pro Jahr.

Kosten für exportorientierte Werbeaufwendungen

  • Zusätzlich werden Marketing- und Public-Relationsmaßnahmen (PR) unterstützt. Dazu zählen Publikationen, Inserate, Werbekampagnen, Online Werbung, Social Media Kampagne
  • Erstellung von Unternehmensprospekten, Drucksorten, Katalogen zur Präsentation des Unternehmens am ausländischen Markt
  • Erstellung fremd- und mehrsprachiger Online Shops (Website muss vorhanden sein)
  • Erstellung von Imagefilmen (Audio- und Videoproduktion) für ausländische Märkte
  • Kosten für Übersetzungsleistungen (für Werbezwecke)

Die Förderung beträgt 40 Prozent (bei Großbetrieben 20 Prozent) der förderbaren Kosten, maximal Euro 10.000,00 pro Jahr.

Kosten für einen Internationalisierungsbeauftragten

  • Personalkosten für die Installation eines Internationalisierungsbeauftragten im Unternehmen zum Zwecke der Umsetzung des Internationalisierungskonzeptes

Die Förderung beträgt 40 Prozent der förderbaren Kosten, maximal Euro 20.000,00 pro Jahr und gilt ausschließlich für Klein- und Mittelbetriebe. Der Förderhöchstbetrag dieser Richtlinie beträgt Euro 50.000,00 pro Unternehmen.

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