Der derzeit im Testbetrieb befindliche AMS-Algorithmus zur Ermittlung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen soll im Jahr 2020 in den Echtbetrieb gehen. Die Ergebnisse werden als Grundlage für AMS-Fördermaßnahmen – etwa Qualifizierungskurse – verwendet.
Die geplante Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via eines Computer-Algorithmus und die damit verbundene Vergabe von AMS-Förderungen hat bereits im Frühjahr für Diskussionen gesorgt. Die Neuerung soll im ersten Halbjahr 2020 über sämtliche Standorte des AMS ausgerollt werden.
Kategorien der Vermittelbarkeit
Wer sich ab 2020 beim AMS meldet, wird von einem Programm nach Kriterien bewertet und eingeteilt. Im Segment A befinden sich Personen mit sehr guten Integrationschancen ohne Unterstützungsbedarf, im Segment B die Personen mit mittleren Integrationschancen, die „notwendige Unterstützung“ bekommen sollen, und im Segment C die Personen mit „geringen Integrationschancen“ in den Arbeitsmarkt.
Beschäftigungstage
Eine gute kurzfristige Integration bedeutet in diesem Zusammenhang mindestens 90 Beschäftigungstage innerhalb der ersten sieben Monate nach Beginn der Arbeitslosigkeit. Eine gute langfristige Integration wird wiederum bei 180 Beschäftigungstagen innerhalb von zwei Jahren nach Beginn der Arbeitslosigkeit gesehen.
Die Chancenbreite
Für Personen in Kategorie A werden sehr guten Chancen (über 66 Prozent), sich kurzfristig wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren prognostiziert. Personen, für die eine langfristig schlechte Prognose (weniger als 25 Prozent) zur Integration am Arbeitsmarkt berechnet wird, fallen in Kategorie C, alle übrigen Personen in Kategorie B.
Die Kriterien
Zur Berechnung dieser Prognosen wurden die folgenden Angaben / Merkmale verwendet:
- Geschlecht
- Alter
- Staatsbürgerschaft
- Ausbildung
- Betreuungspflichten
- Gesundheitliche Einschränkungen
- Bisheriger Beruf
- Ausmaß der Beschäftigung
- Häufigkeit und Dauer von AMS-Geschäftsfällen
- AMS-Maßnahmeneinsatz
- Regionales Arbeitsmarktgeschehen (Hauptwohnsitz)
Das bringt Abschläge
Frauen, MigrantInnen aus nicht EU-Staaten und ältere Arbeitslose erhalten in der Methode automatisch einen negativen Faktor zugeschrieben. Arbeitssuchende über 50 starten mit einem Minus von 0,7 Punkten wegen ihres Alters. Beeinträchtigte Menschen erhalten ein Minus von 0,67 Punkten. Laut Medienberichten aus dem Herbst 2018 werden Frauen doppelt belangt: Sie erhalten zunächst aufgrund ihres Geschlechts einen Abzug von 0,14 Punkten. Außerdem werden für Betreuungspflichten 0,15 Punkte abgezogen – diesen Abzug sieht der AMS-Algorithmus nur für Mütter, nicht aber für Väter vor.
Mehr Förderungen für Frauen
AMS-Vorstand Johannes Kopf hat die Auswirkung der Einstufungen vor Pressevertretern konkretisiert. Trotz der automatisierten Einteilung liege die Letztentscheidung beim AMS-Berater, betonte Kopf. Es seien auch Auf- und Abstufungen durch den Berater möglich. Laut Zahlen von Beginn 2019 sind neun Prozent der arbeitslosen Frauen in der Gruppe 1 (hohe Arbeitsmarkchancen), 62 Prozent in der Gruppe 2 und 29 Prozent in der Gruppe 3, so der AMS-Vorstand. Bei Männern seien es 16 Prozent in der oberen Kategorie, 51 Prozent in der mittleren und 33 Prozent hätten niedrige Arbeitsmarktchancen. Dabei komme es zu keiner Diskriminierung. Frauen seien in der mittleren Gruppe überrepäsentiert. Dies sei die Gruppe, die am meisten Förderungen erhalten soll, sagte Kopf.
Das machen andere Staaten
Es gibt mehrere Modelle zur Arbeitsmarktchancen-Ermittlung von Arbeitsämtern in Industriestaaten. Während Deutschland, Schweiz und Slowenien nur auf Einschätzung der Berater vertrauen, gibt es statistisches Profiling unter anderem in Australien, Belgien, Dänemark, Niederlande, Schweden und USA. In Dänemark, Niederlande und Schweden ist die Teilnahme durch die Arbeitslosen aber freiwillig. (APA/red)