Die Sozialversicherung bietet wichtige Services per Smartphone-Apps und Online-Portal an. Rechnungen vom Wahlarzt können damit per Handy zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Auch kann jetzt das SV-Konto inklusive Pensionskonto mobil abgefragt werden.
Mit dem schon länger onlione geschaltenen Webportal „MeineSV“ können Versicherte ein breites Spektrum an Services online nutzen. Seit dem Vorjahr gibt es auch Apps zur einfacheren mobilen Nutzung. Sie heißen „MeineSV Check“ und „MeineSV Cash“ und sind in den App-Stores von Google und Apple abrufbar. Die Anmeldung der Apps und am Webportal erfolgt mittels Handysignatur.
„MeineSV -Check“-App: Konto einsehbar
Mit der „MeineSV Check“-App ist jederzeit der Einblick in das eigene SV-Konto möglich. Damit kann etwa ein Versicherungsdatenauszug abgerufen werden, weiters ist die Einsicht in die per e-Card abgerechneten Arztbesuche möglich.
MeineSV Cash App: Einreichung von Rechnungen
Um die Kostenerstattung für Wahlarztrechnungen zu erleichtern, steht die „MeineSV Cash“- App zur Verfügung. Die User können damit Rechnungen fotografieren und direkt über das Smartphone einreichen, ohne auf ein anderes Gerät wechseln zu müssen.
Online-Services der SV im Überblick
„MeineSV“ bietet derzeit rund 60 verschiedene Online-Services der Kranken- und Pensionsversicherung. Zu den am häufigsten genutzten Services zählen:
- Wahlarztkostenrückerstattung: Die Rückerstattung der Kosten ist nicht nur über die mobile App sondern auch über das Online-Portal selbst (idealerweise Desktop) über „MeineSV“ möglich. Damit sind Einreichungen von Rechnungen von Wahlärzten, Wahl-Zahnärzten, Wahl-Therapeuten oder auch für Heilbehelfe möglich. Die Einreichung kann für Versicherte und Mitversicherte erfolgen. Mit nur wenigen Klicks und dem Hochladen des Rechungsfotos ist die Einreichung der Kostenrückerstattung rasch und unkompliziert.
- Versicherungsdatenauszug: Über „MeineSV“ kann auch der Versicherungsdatenauszug heruntergeladen werden. Hier sind alle bisherigen Dienstgeber sowie die jeweilige Dauer der Anstellung übersichtlich aufgelistet. So kann schnell und einfach überprüft werden, ob der aktuelle Arbeitgeber die Anmeldung bei der Sozialversicherung korrekt durchgeführt hat. Der Versicherungsdatenauszug wird beispielsweise bei einem Jobwechsel oder zur Überprüfung der Versicherungszeiten vor Pensionseintritt benötigt.
- Elektronisches Pensionskonto und Pensionskontorechner: Hier kann man online die bereits bezahlten Pensionsbeiträge nachlesen, mit dem Pensionskonto-Rechner die ungefähre zukünftige Pension und den ehestmöglichen Pensionsantritt ausrechnen lassen.
- Selbstversicherung für geringfügige Beschäftigte und Studierende über 24 Jahre: Personen, die in keiner gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, geringfügig Beschäftigte sowie Studierende über 24 Jahre, die nicht mehr bei den Eltern mitversichert sind, können sich für rund 60 Euro pro Monat selbst online versichern. Dieses Service bietet eine kostengünstige Möglichkeit, weiterhin vom vollen Versicherungsschutz in der Krankenversicherung profitieren zu können. Geringfügig Beschäftige erwerben durch die Selbstversicherung zudem Pensionsmonate.
- Liste der Arztbesuche: In dieser Rubrik wird aufgelistet, wo die e-card überall verwendet wurde.