Das Land Burgenland unterstützt regionale KMU und EPU bei der Errichtung, Erweiterung und Modernisierung ihrer Betriebsanlagen. Bei besonders förderwürdigen Projekten sind Baukosten bis zu 100 Prozent förderbar.
Das Programm „Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie“ der Wirtschaft Burgenland GmbH zielt auf die Förderung innovativer und technologieorientierter Produktionen und Dienstleistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit ab. Im Kern geht es um die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben.
Zielsetzung
- Förderung innovativer und technologieorientierter Produktionen und Dienstleistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit
- Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
- nachhaltige Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
- Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums
Wer wird gefördert
Förderwerber können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein. Förderungen für Großunternehmen sind nur möglich, wenn die Erstinvestition eine neue Wirtschaftstätigkeit im Burgenland umfasst.
Was wird gefördert
Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens. Förderbare Kosten können somit sein:
- Maschinen u. technische Anlagen
- Büro- u. Geschäftsausstattung
- Baukosten: Wenn das Projekt außergewöhnliche volkswirtschaftliche Effekte vorweisen kann, besondere regionalwirtschaftliche Aspekte beinhaltet oder im besonderen Interesse des Landes Burgenland liegt, können Baukosten bis zu 100 Prozent einbezogen werden
- Immaterielle Kosten (z.B. Software, Lizenzen)
Nicht gefördert werden u.a. Kosten für den Kauf von Grundstücken und Baulichkeiten, der Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern, der Kauf von Fahrzeugen, Unternehmensanteilen und Firmenwerten. Weiters sind Rechnungen mit einem Nettobetrag von unter Euro 150,00 nicht förderfähig.
Wie wird gefördert
Die max. Förderintensität ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- max. 20 Prozent der förderbaren Kosten für kleinste u. kleine Unternehmen
- max. zehn Prozent der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für KMU ein Förderaufschlag von max. zehn Prozent auf die o.a. Fördersätze gewährt werden. Die Förderhöhe für Großunternehmen beträgt max. zehn Prozent der förderbaren Kosten, sofern diese eine Erstinvestition im Burgenland tätigen, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit beinhaltet.