So viel Steuer erspart sich ein Betrieb bei Kauf eines Elektrofahrzeuges

27. September 2019 Drucken
So viel Steuer erspart sich ein Betrieb bei Kauf eines Elektrofahrzeuges
Teslas Model 3 © Tesla

Seit 01.01.2016 haben Unternehmen bei Anschaffung eines Elektrofahrzeuges markante steuerliche Vorteile. Bei Anschaffungspreisen bis 40.000 Euro gibt es keine USt, keine NoVa und keinen Sachbezug.

Seit 1. Jänner 2016  haben Unternehmen bei Anschaffung eines Elektrofahrzeuges markante steuerliche Vorteile. Die Wiener Kanzlei Artus informiert darüber auf ihrem Steuerblog.

Ein Elektrofahrzeug ist ein Fahrzeug, das einen CO2- Emissionswert von Null Gramm pro Kilometer aufweist. Für diese Kategorie gelten seit 1.1.2016 besondere Steuererleichterungen. Dazu zählen Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem oder elektrohydraulischem Antrieb. Hybridfahrzeuge fallen nicht darunter.

Umsatzsteuerliche Aspekte

PKWs, Kombinationskraftwagen sowie Krafträder berechtigen in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug. Daher können Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anschaffung/Herstellung, der Miete oder dem Betrieb (Treibstoff, Wartung, Maut etc.) von diesen Fahrzeugen nicht abgezogen werden. Seit 01.01.2016 kann jedoch bei Anschaffung eines Elektrofahrzeuges ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Dabei ist allerdings zu beachten:

  • Bei Anschaffungskosten von unter 40.000 Euro steht der Vorsteuerabzug uneingeschränkt zu.
  • Bei Anschaffungskosten zwischen 40.000 und 80.000 Euro steht der Vorsteuerabzug ebenfalls nur bis zu dem Betrag von 40.000 Euro zu.
  • Bei Anschaffungskosten über  80.000 besteht gar kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Normverbrauchsteuerabgabe

Für elektrisch bzw. elektrohydraulisch betriebene Fahrzeuge fällt keine NoVA an.

Kein Sachbezug bei Privatnutzung

Grundsätzlich ist bei einer privaten Nutzung des arbeitgebereigenen Fahrzeugs durch den Arbeitnehmer ein Sachbezug zu versteuern. Bei Elektrofahrzeugen muss kein Sachbezug angesetzt werden.

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