Das Land Salzburg unterstützt durch das „Lebensmittel-Nahversorgungsprogramm“ Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in den Salzburger Gemeinden. Dabei soll die Versorgung der lokalen Wohnbevölkerung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfes gesichert werden.
Die selbstständigen Lebensmittel-Kaufleute stellen mit ihrem Engagement in vielen Salzburger Gemeinden einen wesentlichen Beitrag zur Nahversorgung dar und sichern ein Stück Lebensqualität vor Ort. Die Landesregierung hat mit dem Förderprogramm zum Ziel, die soziale und umweltpolitische Bedeutung der lokalen Geschäfte abzusichern.
Maßnahmen: Vom Berater zur Investitionsförderung
- Durch eine intensive Investitionsförderung für die Geschäftsausstattung sollen die Attraktivität der Nahversorgungsbetriebe erhöht und die Konsumenten zum nachhaltigen Einkauf beim Lebensmittel-Kaufmann im Ort motiviert werden.
- Durch eine Betriebsmittelförderung sollen die Nahversorgungsbetriebe bei ihren Bestrebungen zur Sortimentserweiterung/-änderung bei den Finanzierungskosten für Betriebsmittelkredite entlastet werden.
- Durch verstärkte und speziell auf Nahversorgungsbetriebe abgestellte Betriebsberatungsaktionen sollen Warenangebot und Warenpräsentation entsprechend attraktiver sowie die Rentabilität der Betriebe verbessert werden.
- Durch die Umsetzung innovativer Ideen, Vorhaben und Pilotprojekte soll insbesondere in unterversorgten bzw. in der Versorgung gefährdeten Orten/Gebieten die Nahversorgung wieder hergestellt bzw. gesichert werden.
Um diese Betriebe geht es
- Mitglieder des Gremiums „Lebensmittelhandel“ der Wirtschaftskammer Salzburg
- Jahresumsatz mit Lebensmitteln max. drei Mio. Euro
- Verkaufsfläche max. 600 m² (reine Lebensmittel-Verkaufsfläche)
- Führung eines vollständigen Lebensmittel-Sortiments
- höchstens zehn Betriebsstätten
- wirtschaftliche Eigenständigkeit
- Mitglieder der Innung der „Bäcker“ oder „Fleischer“, soferne eine Kern-Nahversorgung in einer Gemeinde erfüllt wird, in der es keinen Lebensmittel-Vollversorger mehr gibt.
Diese Unterstützung gibt es
- Investitionsförderung:
a) Zinsenzuschuss von sechs Prozent p.a. für fünf Jahre für Investitionskredite (max. Kreditnominale EUR 200.000,-) oder
b) Direktzuschuss von zehn Prozent zu Investitionen bis netto EUR 40.000,-
Mindesterfordernis: EUR 5.000,- förderbare Kosten - Betriebsmittelförderung:
Zinsenzuschuss von drei Prozent p.a. für fünf Jahre für Betriebsmittelkredite (max. Kreditrahmen EUR 70.000,-) - Innovationsprämie bis zu EUR 7.000,-
- Sonderförderung für versorgungsgefährdete bzw. unterversorgte Gebiete:
a) Zuschuss zu Marketing-Konzepten (max. EUR 7.000,-)
b) Zuschuss zu Beratungsmaßnahmen (max. EUR 2.000,-)
c) „Nahversorgungs-Sicherungsbonus“: für Investitionskredite erhöhter Zinsen- bzw. Annuitätenzuschuss von neun Prozent p.a.
Und das wird nicht gefördert
Nicht jede Investition wird unterstützt. So sind von der Förderung ausgeschlossen der Ankauf von Grundstücken sowie die anteiligen Grundstückskosten beim Ankauf von Betriebsobjekten und von Fahrzeugen, ausgenommen mobile Lebensmittel-Läden. Nicht förderbar sind auch Projekte, deren förderbare Kosten (exkl. USt) nicht mindestens EUR 5.000,- erreichen.