Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds KWF unterstützt durch das Programm „Investitionsförderung“ Wachstumsbestrebungen von Kärntner Unternehmen, die bereits von aws, EU oder anderen anerkannten Institutionen als förderwürdig befunden wurden.
Laufende Einreichung sind bis 31. Dezember 2020 möglich.
Entscheidungen anderer Förderstellen werden anerkannt
Das Programm versteht sich als Kofinanzierung: Grundsätzlich knüpft der KWF an die Förderungsprogramme von Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) | erp-Fonds, Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) sowie anderer Förderungseinrichtungen des Bundes, der Bundesländer oder der EU an. Der KWF erkennt die Förderungsentscheidung der jeweiligen Bundesförderstelle an.
Diese Unternehmen werden angesprochen
Das KWF-Programm richtet sich an Unternehmen, die aufgrund einer bereits abgeschlossenen Förderungsvereinbarung mit genannten Institution gefördert werden. Das gesamte Projekt oder ein relevanter Anteil des Projekts muss in Kärnten realisiert werden und soll binnen zwei Jahren umgesetzt werden.
Anträge vor dem Start
Wie immer müssen alle Anträge bei den Bundesförderstellen und dem KWF vor Projektbeginn eingereicht werden. Laut EU-AGVO gelten dabei der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien nicht als Beginn der Arbeiten.
Förderbare Kosten
Erfolgt die Förderung als Kofinanzierung an eine Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU, werden grundsätzlich jene Kosten gefördert, die als Investitionsförderung der Einrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU als förderungswürdig anerkannt werden.
Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch
- Beratung und Unterstützung bei der Projektentwicklung
- Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen
- Gewährung von Zinsenzuschüssen
Dabei orientiert sich die Höhe der Förderung an der durch die aws, ÖHT oder die jeweilige Förderungseinrichtung des Bundes, der Bundesländer oder der EU gewährten Förderung.
Basisförderung
- Der KWF-Zuschuss zur Abdeckung der Kreditkosten beträgt maximal 7,5 Prozent der Kreditfinanzierung der Bundesförderstelle.
- Bei JungunternehmerInnen ist ein KWF-Zuschuss in Höhe von maximal zehn Prozent bezogen auf die Kreditfinanzierung beziehungsweise die förderbaren Projektkosten möglich.
Förderung für Dienstleister
Für Unternehmen außerhalb der Bereiche Gewerbe, Industrie oder produktionsnahe Dienstleistungen kann die KWF-Basisförderung ab 300.000 Euro förderbarer Projektkosten nur unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden:
- Zuwachs der Personalaufwendungen (ohne Aufwendungen für Geschäftsführung und Leasingpersonal) von mindestens 15 Prozent auf Basis des Durchschnitts der letzten beiden Geschäftsjahre vor Projektbeginn (= Antragsstellung).
- Dabei ist der Zuwachs der Personalaufwendungen für die Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nachzuweisen, jedoch spätestens mit den ersten beiden vollen Geschäftsjahren nach Abschluss des Projekts.
- Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Zuwachs in den Personalaufwendungen zum geplanten Investitionsvolumen muss plausibel und nachvollziehbar für das jeweilige Geschäftsmodell des Förderungswerbers sein.