Steiermark: So fördert das Land Telearbeit sowie Sozial- und Sanitäreinrichtungen

10. Oktober 2019 Drucken
Steiermark: So fördert das Land Telearbeit sowie Sozial- und Sanitäreinrichtungen
15743421084831574341247790

Die SFG-Förderungsaktion „Familien!Freundlich“ unterstützt steirische Kleinst- und Kleinbetriebe beim Ausbau von Telearbeit sowie von betrieblichen Sozial- und Sanitäreinrichtungen.

Die SFG-Förderungsaktion „Familien!Freundlich“ unterstützt Kleinst- und Kleinbetriebe beim Ausbau von betrieblichen Sozial- und Sanitäreinrichtungen. Zusätzlich können durch Investitionen im Bereich der Telearbeit Arbeitszeitmodelle flexibilisiert und familienfreundlicher gestaltet werden.

Familien!Freundlich richtet sich an steirische ArbeitgeberInnenbetriebe inkl. GründerInnen, die als kleinste oder kleine Unternehmen eingestuft sind.

Telearbeit: Arbeiten von zu Hause

Gefördert werden Projekte im Zusammenhang mit der Errichtung von Telearbeitsplätzen, um MitarbeiterInnen mit AK-Mitgliedschaft eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die MitarbeiterInnen über die Grenze der Geringfügigkeit angestellt sind und die Tätigkeit der Telearbeit vertraglich vereinbart wird. Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software, Kosten der Inbetriebnahme und EDV-technische Wartungskosten für das 1. Jahr.

Keine Möbel

Nicht förderbar sind laufende Aufwendungen am Telearbeitsplatz (wie z.B.: Telefon- und Internetgebühren), Büro- und Geschäftsausstattung in Form von Möbeln und Einrichtung am Telearbeitsplatz, Mobiltelefone sowie mit dem Projekt verbundene Aufwendungen am Unternehmensstandort.

Unterstützung für Home Office

Das Investitionsprojekt muss ein anrechenbares Volumen von mind. 2.000 Euro aufweisen. Die max. anrechenbaren Kosten betragen 50.000 Euro je Unternehmen und 5.000 Euro je Telearbeitsplatz. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt 50 Prozent. Zusätzlich ist ein Zuschuss in der Höhe von 30 Prozent, finanziert von der Arbeiterkammer Steiermark, möglich. Die max. Förderung beträgt daher 80 Prozent der anrechenbaren Kosten und ist betragsmäßig mit max. 40.000 Euro begrenzt.

Errichtung von Sozial- und Sanitäreinrichtungen

Gefördert werden mitarbeiterInnenorientierte Projekte im Zusammenhang mit der Errichtung von Sozialflächen und -räumen sowie Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Sanitäranlagen für MitarbeiterInnen.

  • Im Bereich der Sozialeinrichtungen werden die Bereitstellung von Pausen- und Aufenthaltsräumen,
    Begegnungszonen, Teeküchen und Kinderbetreuungsflächen anerkannt.
  • Im Bereich der Sanitäranlagen werden Duschen, Umkleideräume, Toiletten und Waschräume anerkannt. Sanitäranlagen können nur gefördert werden, wenn der Betrieb sowohl weibliche als auch männliche Beschäftigte angestellt hat und bisher über keine nach Geschlecht getrennten Sanitäranlagen verfügt. Die Investitionen in diesem Bereich dienen zum Abbau von bestehenden Beschäftigungsbarrieren.

Förderhöhe

Das Investitionsprojekt muss ein anrechenbares Volumen von mind. 3.000 Euro aufweisen. Die max. anrechenbaren Kosten betragen 100.000 Euro, wobei die baulichen Maßnahmen mit 30.000 Euro beschränkt sind. Die Förderungsquote beträgt 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, somit ergibt sich eine maximal mögliche Förderung von 50.000 Euro.

Mehr zum Thema