Seit 16 1.1.2019 kann der Familienbonus Plus geltend gemacht werden. Wer seine Ansprüche über die Lohnverrechnung anmelden will, muss dazu ein Formular beim Arbeitgeber abgeben. Die Kanzlei Artus informiert.
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind. Wählt man die Alternative Lohnverrechnung, so muss das Formular E30 ausgefüllt (siehe Link) und unterschrieben an den Arbeitgeber weitergeleitet werden.
Wie kann man den Familienbonus Plus in Anspruch nehmen?
Dies kann wahlweise über die Lohnverrechnung 2019 (also durch den Arbeitgeber) oder die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung 2020 passieren. Wenn Sie sich für die Berücksichtigung des Absetzbetrages über die Lohnverrechnung entscheiden, müssen Sie dies mit einem entsprechenden Formular beim Arbeitgeber beantragen – dem erwähnten Formluar E30. Im anderen Fall können Sie den Bonus in Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung beantragen.
Wie kann der Bonus aufgeteilt werden?
Bei (Ehe)Partnern kann der Bonus aufgeteilt werden. Eine Person kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird stattdessen zwischen den (Ehe)Partnern aufgeteilt (Vater 750 Euro / Mutter 750 Euro bzw. Vater 250 Euro/ Mutter 250 Euro). Die Aufteilung ist auch zwischen getrennt lebenden Eltern möglich.
Laufende Berücksichtigung
Wird der Familienbonus bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt, reduziert sich schon während des Jahres die Lohnsteuer. Anderenfalls kommt es zu einem höheren Steuerausgleich im Folgejahr.