Steiermark: SFG fördert Richtfunk für schnelles Internet

17. Oktober 2019 Drucken
Steiermark: SFG fördert Richtfunk für schnelles Internet
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Unternehmen werden vom SFG unterstützt, die „Last Mile“ für eine Breitbandanbindung zu überbrücken. Technisch kann die Versorgung durch ein Glasfasernetz oder durch eine Lösung per Richtfunk erfolgen.

Bis 2022 soll die ganze Steiermark mit ultraschnellem Internet erschlossen sein. Damit Unternehmen einen direkten Anschluss ans Breitband-Internet durch ein Lichtwellenleiter-/Glasfasernetz oder durch eine Lösung mit Richtfunk schaffen, stellt der SFG mit  „Highway 2020“ bis zu 50 Prozent Zuschuss bereit.

Breitband-Internet ist für die meisten Unternehmen mittlerweile unverzichtbar und gerade in vernetzten und internationalen Branchen der entscheidende Erfolgsfaktor. Bis 2022 soll die ganze Steiermark mit ultraschnellem Internet erschlossen sein. Unternehmen werden vom SFG unterstützt, die „Last Mile“ zu überbrücken.

Wer auf den  Highway 2020 kommt

Gefördert werden alle steirischen Unternehmen, die eine Betriebsstätte in der Steiermark haben. Ziel der Aktion ist, im Unternehmen eine Übertragungsgeschwindigkeit von zumindest 30 MBit/s. Technisch kann die Breitbandversorgung entweder durch ein Lichtwellenleiter-/Glasfasernetz oder durch eine Lösung per Richtfunk erfolgen.

Wie viel Förderung es gibt

Gefördert werden nur Projekte, deren Gesamtinvestitionsvolumen zumindest 2.000 Euro beträgt. Die Höhe der Förderung beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten. Als maximale Förderungssumme sind 20.000 Euro möglich. Die Antragstellung hat vor dem ersten Projektschritt zu erfolgen, ausbezahlt wird die gewährte Förderung nach Fertigstellung des Projekts und der Erbringung der entsprechenden Verwendungsnachweise.

Was gefördert wird

Förderungsfähig sind erstmalige Anschlusskosten oder „Upgradekosten“ für Breitbandinternet. Die Aufwendungen für die „Last Mile“, d. h. die externen Kosten für die Errichtung der Infrastruktur von der Vermittlungsstelle bis zum Unternehmensanschluss, können gefördert werden, beispielsweise Kosten für

  •  Tiefbauarbeiten
  • (z. B. Grabungsarbeiten inkl. Wiederherstellung)
  • Leerverrohrung inkl. Verlegung
  • LWL-/Glasfaserkabel inkl. Einblasen und Spleißen
  • Faserverteiler inkl. deren Einbau passiver Einrichtungen für Ortszentralen/Funkmasten (Richtfunk)
  • Inhouse-Verkabelungen
  • Aktivierungs- und Installationsentgelte
  • Einmalkosten für Dienstbarkeiten und Entschädigungsleistungen aktive Netzwerkkomponenten

Nicht förderbar sind laufende Kosten und Lizenzgebühren, Eigenleistungen (insbesondere Personalkosten), Grundstückskauf, veraltete Technologien, Endgeräte, Software, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Finanzierungskosten sowie Steuern, öffentliche Abgaben und Gebühren, Gerichts-, Verwaltungs-, Steuerberatungs-, Anwalts- und Notariatskosten.

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