Klein- und Mittelbetriebe, die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Zuschuss auf Entgeltfortzahlung. LBG Österreich informiert im NBewsletter, wie UnternehmerInnen zu den Leistungen kommen.
Denn Voraussetzung ist, dass die Unternehmen Dienstnehmern (gilt auch für geringfügig Beschäftigte) auf Grund eines unfallbedingten Krankenstandes (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen.
Erst ab bestimmten Fristen
Weiters steht ein Zuschuss für die Entgeltfortzahlung bei sonstigen Krankenständen der Dienstnehmer zu, wenn der Krankenstand länger als zehn Tage dauert, diesfalls allerdings erst ab dem 11. Tag des Krankenstandes. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des tatsächlich fortgezahlten Entgelts für maximal sechs Wochen je Jahr. Die Anträge können innerhalb von drei Jahren nach Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung gestellt werden. Sollte dies nicht ohnehin laufend erfolgt sein, ist eine rasche Nachholung für die letzten drei Jahre sinnvoll.