Kärnten: Holen Sie sich die Förderung eines Innovationsassistenten

14. November 2019 Drucken
Kärnten: Holen Sie sich die Förderung eines Innovationsassistenten
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Der KWF startet Anfang 2020 eine neue Runde der Ausschreibung „Innovationsassistent“. Diese unterstützen das Unternehmen bei der Durchführung von Innovations- und Entwicklungsprojekten. 

Der Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) startet Anfang 2020 eine neue Runde der Ausschreibung „Innovationsassistent“. Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten unterstützen das Unternehmen bei der Durchführung von Innovations- und Entwicklungsprojekten. 

Mit dem Programm spricht der KWF Unternehmen mit großen Innovationsplänen an. Im speziellen sind dies Betriebe, die

  • erstmalig planen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Zukunft durchzuführen, bzw.
  • an der Stufe zur Umsetzung weiterer herausfordernder Unternehmensentwicklungsschritte im Bereich Forschung und Entwicklung stehen bzw.
  • sich aktuellen Herausforderungen, wie beispielsweise den Digitalisierungserfordernissen stellen und sich die erforderlichen Rahmenbedingungen in einer systematischen und kooperativen Weise schaffen möchten.

Einreichungen zu diesem Calls sind noch bis 29. November 2019 möglich.

Das machen Innovationsassistenten

Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten unterstützen das Unternehmen bei der Durchführung von Innovations- und Entwicklungsprojekten. Sie werden vom Unternehmen angestellt, arbeiten direkt im Betrieb und nehmen am Gruppenqualifizierungs- und Ausbildungsprogramm teil. Inzwischen bilden rund 200 Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten ein über Kärnten hinausgehendes und branchenübergreifendes Innovations- bzw. Wissensnetzwerk.

Förderbare Kosten

  • Personalkosten: Für die Innovationsassistentin bzw. den Innovationsassistenten wird ein Gehaltskostenzuschuss (inklusive Gehaltsnebenkosten) in einem fixen Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Es werden maximal 50 Prozent der Bruttogehaltskosten inkl. Nebenkosten auf Basis des Jahreslohn- bzw. Gehaltskontos gefördert.  
  • Aus- und Weiterbildungskosten: Teilnahme am zweijährigen Ausbildungsprogramm „Innovationsmanagement“ (ca. 10 bis 12 zweitägige Einheiten) gemeinsam mit Innovationsassistentinnen bzw. Innovationsassistenten anderer Unternehmen. Es werden 100 Prozent dieses Ausbildungsprogramms gefördert, die Teilnahme ist verpflichtend. Die Qualifizierungsleistungen beinhalten zusätzliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsprogramms. Es werden 100 Prozent der Qualifizierungskosten gefördert.
  • Unterstützung zur Umsetzung Ihrer innovativen Vorhaben: Die Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen (Innovationsberater, Innovationsassistenz, Universität, Fachhochschule etc.) ermöglicht dem Unternehmen, einen wesentlichen Beitrag zum gegenständlichen Innovationsprojekt zu erhalten. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Beratungskosten. Die Förderquote kann sich jedoch auf bis zu 100 Prozent erhöhen wenn die Beratung mehreren Unternehmen zugänglich ist bzw. mit universitären- bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen kooperiert wird.

Nicht förderbare Kosten

  • Kosten die vor Antragsstellung angefallen sind.
  • Kosten, die außerhalb des Förderungszeitraums angefallen sind. Der Förderungszeitraum beginnt mit dem 01.01.2020 und endet mit dem 31.12.2021.
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Projekt stehen.
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen als nicht förderbare Kosten gelten.

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