Neue SVS: Bauern haben bei Beitragsbemessung die Wahl

21. November 2019 Drucken
Neue SVS: Bauern haben bei Beitragsbemessung die Wahl
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Mit der SVS, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, entsteht mit 1.1.2020 ein neuer Sozialversicherungsträger. Bauern haben für die Berechnung der Beitrage die sogenannte Beitragsgrundlagenoption

Mit der SVS, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, entsteht mit 1.1.2020 ein neuer Sozialversicherungsträger in Österreich. Bauern haben für die Berechnung der Beitrage die sogenannte Beitragsgrundlagenoption, wie die Kanzlei LBG Österreich erklärt.

Alle Personen, die bisher bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bzw. der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) versichert waren, sind mit 1.1.2020 Kunden der SVS. Für Bauern ergibt sich dabei die Gelegenheit, für höhere Pensionsanwartschaften die Beitragsbasis umzustellen.  Die Grundlage für die Beitragsberechnung in der bäuerlichen Sozialversicherung (BSVG) stellt grundsätzlich der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert dar. Die Beiträge sind niedrig, die Ansprüche daraus – vor allem die Pensionen – auch.

Die Option zu höheren Leistungen

Land- und Forstwirte verfügen auf Antrag über eine Beitragsgrundlagenoption. Hier erfolgt die Berechnung der Beiträge basierend auf den im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünften. Die Beitragsgrundlagenoption kann immer nur für den gesamten Betrieb gewählt werden, d.h., wird für den Flächenbetrieb optiert, gilt das automatisch auch für allfällige Nebentätigkeiten.

Antrag

Ein Antrag auf Beitragsgrundlagenoption ist bis zum  30. April des dem Beitragsjahr folgenden Jahres, ab dem die Option wirksam werden soll, bei der SVB (ab 1.1.2020 bei der SVS) zu stellen. Die Option für das Beitragsjahr 2019 kann also bis 30.04.2020 geltend gemacht werden. Wird der land(forst)wirtschaftliche Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr mehrerer Personen geführt, muss der Antrag auf Beitragsgrundlagenoption von allen Betriebsführern gestellt bzw. diesem zugestimmt werden. Ein Antrag auf Beitragsgrundlagenoption gilt auch für die Folgejahre und kann erst widerrufen werden, wenn eine Änderung in der Betriebsführung eintritt.

Voraussetzung Beitragsgrundlagenoption

Die Bemessung der Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage auf Basis der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte setzt voraus, dass die steuerliche Gewinnermittlung durch Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Buchführung festgestellt und nicht aufgrund einer Vollpauschalierung ermittelt wird.

Geplante Umstellung

LBG Österreich empfiehlt, vor Antragstellung auf Beitragsgrundlagenoption neben sozialversicherungsrechtlichen Aspekten vor allem auch damit verbundene steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass sich niedrigere Sozialversicherungsbeiträge ungünstig auf eine spätere Pensionsleistung auswirken können.

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