SVS vereinbart Gesamtvertrag mit Ärztekammer

22. November 2019 Drucken
SVS vereinbart Gesamtvertrag mit Ärztekammer
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Als erste Kasse hat die neue Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) einen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer geschlossen. Der neue Vertrag gilt sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte bundesweit und einheitlich.

Als erste Kasse hat die neue Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) einen Gesamtvertrag mit der Ärztekammer geschlossen. Mit 1. Jänner werden damit nicht nur alle derzeitigen SVA- (Gewerbliche) und SVB-Versicherten (Bauern) automatisch zu SVS-Versicherten, sondern auch alle 8.000 SVA- und SVB-Vertragsärzte werden zu SVS-Vertragsärzten.

Wie die Sozialversicherung und die Ärztekammer in einer gemeinsamen Aussendung mitteilten, gilt der neue Vertrag sowohl für Allgemeinmediziner als auch für Fachärzte bundesweit und einheitlich.

Überall Vorteile

Der Vorsitzende des Überleitungsausschuss, Peter Lehner, erlärte, dass im Rahmen der Fusion stark in Gesundheitsleistungen und auch in Präventions-Angebote investiert werde. Der Vizepräsident der Ärztekammer und Obmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, verwies insbesondere auf Vorteile für Ärzte, die in ländlicheren Regionen tätig sind und viele bisherige SVB-Versicherte betreuen und betonte: „Das ist im Hinblick auf den Landärzte-Mangel auch absolut notwendig gewesen.“ (APA)