Finanzverwaltung: So erhalten Sie eine verbindliche Rechtsauskunft

29. November 2019 Drucken
Finanzverwaltung: So erhalten Sie eine verbindliche Rechtsauskunft
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SteuerbürgerInnen können vorab von der Finanzverwaltung verbindliche Rechtsauskünfte über unklare Steuerfragen verlangen. Der Kreis der sogenannten „advanced ruling“-Themen wird ausgebaut. 

SteuerbürgerInnen können vorab von der Finanzverwaltung verbindliche Rechtsauskünfte über unklare Steuerfragen verlangen. Die Vorgehensweise nennt sich „advanced ruling“. 

Seit 1.1.2019 können auch Rechtsfragen im internationalen Steuerrecht, in der Umsatzsteuer und hinsichtlich des Vorliegens von abgabenrechtlichem Missbrauch Gegenstand von derartigen Auskunftsbescheiden sein. Der Steuerblog der Kanzlei Artus informiert.

Rechtskraft eines Bescheides

Bei Rechtsfragen zu bestimmten abgabenrechtlichen Vorhaben, die künftig umgesetzt werden sollen, können BürgerInnen und Unternehmen auf Antrag vorab eine rechtsverbindliche und bescheidmäßige Auskunft der Finanzverwaltung erlangen. Voraussetzung: Die Frage muss erhebliche abgabenrechtliche Auswirkungen aufweisen und daher „von besonderem Interesse“ sein.
Ein solches Auskunftsbescheidverfahren (Advanced Ruling) war bisher im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen und Verrechnungspreisen möglich. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde der Bereich, für den solche Auskunftsbescheide gewährt werden können, auf weitere Themengebiete ausgeweitet.

Mehr Rechtssicherheit

Ab dem 1.1.2019 können Auskunftsbescheide zu weiteren steuerrechtlichen Themen eingeholt werden. Neben Umgründungen und Unternehmensgrupppen können auch Rechtsfragen im internationalen Steuerrecht, in der Umsatzsteuer und hinsichtlich des Vorliegens von abgabenrechtlichem Missbrauch vorab geklärt werden. Der Bereich internationales Steuerrecht umfasst dabei auch die bisher unter den Begriff Verrechnungspreise eingeordneten Fragestellungen.

Auskunft binnen zweier Monate

Der Gesetzgeber setzt der Finanzverwaltung auch eine Frist. Mit 1.7.2019 wird eine Frist von zwei Monaten für die Erledigung von Anträgen auf Erlassung eines Auskunftsbescheides eingeführt. Diese Frist kann aber überschritten werden.

Elemente des Antrags

Eine der Grundvoraussetzungen für die Erteilung eines Auskunftsbescheides ist, dass der zu klärende Sachverhalt im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklicht ist. Darüber hinaus hat der Antrag folgende Elemente zu enthalten:

  • eine umfassende und in sich abgeschlossene Darstellung des noch nicht verwirklichten Sachverhaltes,
  • die Darlegung des besonderen Interesses des Antragstellers,
  • die Darlegung des Rechtsproblems,
  • die Formulierung konkreter Rechtsfragen,
  • die Darlegung einer begründeten Rechtsansicht zu den formulierten Rechtsfragen,
  • die für die Höhe des Verwaltungskostenbeitrages maßgebenden Angaben.

Verwaltungskostenbeitrag zwischen Euro 1.500 und Euro 20.000

Die Finanzverwaltung entscheidet nicht zum Nulltarif. Für einen Auskunftsbescheid ist ein Verwaltungskostenbeitrag fällig. Dieser ist von der Höhe der Umsatzerlöse des Antragstellers abhängig und kann zwischen Euro 1.500 und Euro 20.000 betragen.

Auskunft hat Rechtswirkung

Der Auskunftsbescheid entfaltet für die österreichische Finanzverwaltung Bindungswirkung. Der verwirklichte Sachverhalt darf freilich vom angefragten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich abweichen. Um für den Abgabenpflichtigen die gewünschte Rechtssicherheit zu schaffen, empfiehlt es sich, den Antrag auf Erteilung eines Auskunftsbescheides sorgfältig zu prüfen und zu formulieren!
Ob bzw. inwieweit eine Antragstellung notwendig bzw. sinnvoll ist, ist stets anhand des jeweiligen Einzelfalles zu beurteilen.

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