Für das Kalenderjahr 2020 ergeben sich neue SV-Werte. Die WKO weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die offizielle Kundmachung noch aussteht. Die Werte sind vorerst unverbindlich.
Nachstehend finden Nutzer eine Zusammenfassung sämtlicher für die Lohnverrechnung relevanten Beitragssätze sowie die der jährlichen Anpassung unterliegenden „veränderlichen“ Werte des aktuellen Jahres.
Beitragsgrundlagen für Gewerbetreibende
monatlich € | jährlich € | |
MindestBG in der PV | 574,36 | 6.892,32 |
MindestBG in der KV | 460,66 | 5.527,92 |
Höchstbeitragsgrundlage GSVG/FSVG | 6.265,00 | 75.180,00 |
Beitragsgrundlagen für Neue Selbständige
monatlich € | jährlich € | |
Versicherungsgrenze | — | 5.527,92 |
MindestBG | 460,66 | 5.527,92 |
Sonstiges
monatlich € | jährlich € | |
Geringfügigkeitsgrenze ASVG | 460,66 | — |
Höchstbeitragsgrundlage ASVG | 5.370,00
(€ 179,00 pro Tag) |
75.180,00 |
Einkommensgrenze für Kleinunternehmerregelung | — | 5.527,92 |
Unfallversicherungsbeitrag (Gewerbetreibende) | 10,09 | 121,08 |
Der Aktualisierungsfaktor beträgt: 1,082, die Aufwertungszahl: 1,031
Keine Auflösungsabgabe mehr
Die Bestimmungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) treten mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft. Die Auflösungsabgabe entfällt somit ab 1.1.2020.