Neue Beitragsgrundlagenmeldung: Straffrei bis Ende März

18. Dezember 2019 Drucken
Neue Beitragsgrundlagenmeldung: Straffrei bis Ende März
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Die sanktionsfreie Zeit für Säumnisse der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) wird bis zum 31.3.2020 verlängert. Davon ausgenommen sind Anmeldeverstöße.

Die sanktionsfreie Zeit für Säumnisse der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) und Berichtigungen wird bis zum 31.3.2020 verlängert, wie die Kanzlei Artus informiert. Davon ausgenommen sind Anmeldeverstöße.

In Anbetracht der zahlreichen Probleme mit dem neuen Meldesystem und vieler ungeklärter Clearingfälle hat der zuständige Parlamentsausschuss eine Verlängerung der sanktionsfreien Zeit bis 31.3.2020 beschlossen. Die ursprüngliche Toleranzfrist sollte mit 31.8.2019 enden.

Zeitgewinn

Durch die Verlängerung wird ein wesentlicher Zeitpuffer für erforderliche EDV-technische Adaptierungen und Bereinigung nach wie vor vorhandener Fehler geschaffen.