Steirer und Steirerinnen, die erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben, erhalten von der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG, der Landesregierung und Stadt Graz eine einmalige „Meister!Prämie“ in Höhe von 1.000 Euro.
Der Förderungsantrag muss bis spätestens drei Monate nach Prüfungstag bei der SFG eingereicht werden. Wer das Examen im November oder Dezember 2019 abgelegt, hat höchstens fünf Monate ab dem Prüfungsdatum Zeit für den Antrag.
Zielgruppe
- Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark
Für diese Prüfungen
- Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
- Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
- Fachprüfung nach dem Bilanzbuchhaltergesetz 2014
- Eignungsprüfung nach dem Güterbeförderungsgesetz 1995
- Eignungsprüfung nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996