Das Land Niederösterreich fördert mit dem Programm „Weiterbildungsbonus für Unternehmensführung“ Fortbildungskurse für UnternehmensführerInnen von EPU und KMU. So soll die Grundlage für die Einführung neuer Produkte und die Erschließung neuer Märkte geschaffen werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, deren Gründung zumindest ein Kalenderjahr vor Antragseinreichung der Förderung zurückliegt und somit seit mindestens einem Jahr im Besitz eines aktiven Gewerbescheins sind. Für Einpersonenunternehmen steht die Professionalisierung im Vordergrund.
Refundierung nach erfolgreichem Kursbesuch
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der Kurskosten bis zu einer maximalen Höhe von Euro 2.500. Die Bewilligung erfolgt in Höhe eines Pauschalbetrages, der innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung in Anspruch zu nehmen ist. Die Kurskosten müssen vorfinanziert werden und werden nach Vorlage der/des Zertifikate(s) und der Zahlungsbestätigung(en) refundiert. Der Pauschalbetrag gilt pro Unternehmen, eine Neueinreichung ist für eine neue thematische Orientierung nach Abschluss der ersten Einreichung möglich.
Förderkriterien für Weiterbildungsbonus
Die Teilnahme an den Kursen wird nur für aktive EigentümerInnen und GeschäftsführerInnen gefördert, die in keinem zusätzlichen Angestelltenverhältnis stehen. Die Förderfähigkeit des ausgewählten Kurses wird durch den NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds in der Antragsphase festgestellt. Kerninhalt der Kurse ist die strategische Weiterbildung: Es muss daher eindeutig darstellbar sein, worin die inhaltliche Begründung zur Kursteilnahme besteht. Die Kurse müssen mindestens 40 Einheiten umfassen und mit einem Zertifikat abschließen.
Förderbare Kosten
Förderbar sind die Teilnahmegebühren für Kurse, die an einer Bildungseinrichtung absolviert werden, die über eine Zertifizierung der CERT-NÖ verfügt, den Qualitätsrahmen von Ö-Cert erfüllt oder die eine lt. Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtete Akademie bzw. Schule ist.
Nicht förderbare Kosten
- Fahrtkosten
- Kursunterlagen
- Nächtigungen
- Rechnungsbeträge unter Euro 200 (exkl. MWSt.)
- Rechnungen, die nicht auf den/die FördernehmerIn lauten
- Zahlungen, die nicht vom/von der FördernehmerIn geleistet wurden
- Skonti und Rabatte
- Umsatzsteuer
- Finanzierungskosten
- Kosten die durch andere Förderungen unterstützt werden