Mit der KWF-Ausschreibung „TD|IKT – Technologische Dienstleistungen und IKT Kärnten“ werden Kärntner KMU sowie Gründer und Start-ups bei der Durchführung von innovativen Projektvorhaben unterstützt.
Die Einreichfrist für den aktuellen Call endet am 30. Jänner (12 Uhr). Die eingereichten Projekte sollen zu innovativen Lösungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), technologieorientierte Produkt- und Prozessinnovationen sowie wissensbasierte technologische Dienstleistungen führen. Ziele sind neue oder deutlich verbesserte marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und somit eine verbesserte Wettbewerbsposition für die teilnehmenden Unternehmen.
Vorzugsweise Kooperationsprojekte
Die Projekte sollen in Kooperation mit einer wissenschaftlichen Einrichtung (universitär, außeruniversitär) erfolgen, können jedoch auch durch eigene Entwicklungsarbeiten durchgeführt werden. Weitere Kooperationspartner (KMU, Großunternehmen, Schulen) können zur Abwicklung projektbezogener Teilbereiche herangezogen werden.
Einreichungen
Die Projekte im TD|IKT-Call werden jährlich prämiert. Einreichungen werden voraussichtlich im Dezember 2019 möglich werden. Die Anzahl der Projekte, die gefördert werden können, ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Budgetmittel limitiert.
Ziele zur Förderung
- Steigerung der Anzahl von technologisch innovativen Projekten
- Erleichterung der Umsetzung innovativer Ideen in wirtschaftlich erfolgreiche Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
- Steigerung des Technologietransfers durch verstärkte Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
- Steigerung der Investitionen in Forschung und Entwicklung im Dienstleistungsbereich
- Unterstützung zur strategischen Weiterentwicklung bzw. Neupositionierung von KMU
- Steigerung der Arbeitsteilung in Wertschöpfungsprozessen und somit Optimierung der Fertigungstiefe, Realisierung von höheren Spezialisierungsgraden.
Förderung
Das Projektvorhaben wird abhängig vom Innovationsgrad mit 24 -30 Prozent der förderbaren Projektkosten gefördert. Förderbare Kosten beinhalten Investitionen, interne Entwicklungskosten sowie externe Entwicklungs- und Beratungskosten in der Höhe von maximal Euro 250.000. Die Maximalförderung pro Projektvorhaben beträgt somit Euro 75.000 in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Insgesamt sind im Rahmen dieser Ausschreibung Euro 500.000 an Förderungsmitteln vorgesehen.