Hauptgrund Insolvenz: AMS belegt 570 Firmen mit Vermittlungsverbot

30. Januar 2020 Drucken
Hauptgrund Insolvenz: AMS belegt 570 Firmen mit Vermittlungsverbot
© AMS/Fotostudio B und G

Das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelt an 570 Unternehmen keine Jobsuchenden mehr. Sie sind laut „Standard“ mit einem gänzlichen Vermittlungsverbot belegt.

Das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelt an 570 Unternehmen keine Jobsuchenden mehr. Sie sind laut „Standard“ (Donnerstagausgabe) mit einem gänzlichen Vermittlungsverbot belegt. Davon sei fast jeder fünfte Betrieb in der Beherbergung und Gastronomie tätig.

In etwa 70 Prozent der Fälle würden keine Arbeitnehmer mehr vermittelt, weil das betreffende Unternehmen insolvent geworden sei. Bei etwa 30 Prozent vermittle das AMS wegen eines Verstoßes gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz niemanden mehr. Lediglich bei einem Prozent, also bei einer Handvoll Firmen, sei eine Sperre auferlegt worden, weil gegen die Rechte von Dienstnehmern verstoßen wurde.

Wenige Ausschließungsgründe

AMS-Chef Johannes Kopf versteht, „dass angesichts einer Debatte über schwarze Schafe unter Jobsuchenden Arbeitnehmer darauf aufmerksam machen, dass es schwarzen Schafe auch bei Arbeitgebern gibt“, wie er im „Standard“ sagt. Es gehe um zwei unterschiedliche Debatten. Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld sei nicht deshalb höher, weil Betriebe sich nicht an Spielregeln halten. Wenn ein Betrieb zum Beispiel eine Entlohnung unter Kollektivvertrag anbiete und ein Arbeitnehmer deshalb den Job ablehne, gebe es keine Konsequenzen für den Jobsuchenden.

Sperren durch Regionalbeiräte

Über Sperren von Betrieben entscheiden die Regionalbeiräte der AMS-Geschäftsstellen. In diesen sitzen neben AMS-Vertretern und Arbeitgebern auch Gewerkschaft und Arbeiterkammer. Diese haben Interesse, Missstände zu melden, sagte Kopf. (APA)