PLAB: Bei den Betriebsprüfungen bleibt alles beim Alten

30. Januar 2020 Drucken
PLAB: Bei den Betriebsprüfungen bleibt alles beim Alten
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Mit Jahreswechsel wurden die Prüfungsinstanzen der Sozialversicherung  und des Finanzministeriums zum Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB) zusammengelegt.

Mit Jahreswechsel wurden die Prüfungsinstanzen der Sozialversicherung  und des Finanzministeriums zusammengelegt. Seither führt der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB) Unternehmensprüfungen durch. Geändert hat sich bis jetzt nichts. 

Die Wiener Kanzlei Hübner & Hübner informieren in ihrem neuesten Newsletter über eine äußerst relevante Unternehmenssituation: Bisher erfolgte die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) entweder durch ein Prüforgan eines Finanzamts oder eines Krankenversicherungsträgers. Ab 1.1.2020 wird diese gemeinsame Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben in einer einheitlichen Prüforganisation im Wirkungsbereich des BMF zusammengeführt („Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“). Die Sozialversicherungsprüfung wird damit an die Abgabenbehörden des Bundes übertragen. Dabei gibt es verfassungsrechtlichen Änderungsbedarf.

Prüfungsbereich neu strukturiert

Zur Erinnerung: Während die Umstrukturierung der Gebietskrankenkassen vom VfGH bestätigt wurde, erteilte das Hohe Gericht der Zusammenführung der Prüfdienste mit der Begründung der Verfassungswidrigkeit eine Absage. Die WKO erklärt dazu, dass der VfGH eine Reparatur bis 30.6.2020 ermöglicht hat. Somit treten die Änderungen vorläufig mit 1.1.2020 in Kraft, der Prüfdienst muss zumindest formell umgesetzt werden und bis 30.6.2020 muss eine neue verfassungskonforme Regelung für die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge gesetzlich gefunden werden

Dadurch ergibt sich folgende Situation:

  • Die durch das Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung (ZPFSG) und das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (PLABG) beschlossene Zuweisung der Prüfdienste der ÖGK in die PLAB wurde mit Beginn des Jahres umgesetzt und bleibt nun bis zum 30.06.2020 bestehen.
  • Dabei handelt es sich allerdings nur um eine formale Zuweisung, d.h. es findet weder organisatorisch noch personell eine tatsächliche Zusammenführung statt, lediglich der Auftritt nach Außen wird einheitlich als PLAB der Finanz stattfinden.
  • Mit 01.07.2020 werden die Prüfer und Prüferinnen der Sozialversicherung wieder offiziell als Prüfer der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) auftreten.
  • Offiziell wird die PLAB in der ersten Jahreshälfte 2020 alle lohnabhängigen Abgaben (LSt, KommSt und SV-Beiträge) gemeinsam prüfen, in der Praxis werden aber die bisherigen fachlichen Zuständigkeiten bestehen bleiben.

Mit 01.07.2020 wird der PLAB dann voraussichtlich auch offiziell nur mehr Kommunal- und Lohnsteuerprüfen und der Prüfdienst der ÖGK die SV-Beiträge.

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