Burgenland: So werden Investition von Gewerbeunternehmen gefördert

03. Februar 2020 Drucken
Burgenland: So werden Investition von Gewerbeunternehmen gefördert
© Rainer Sturm/pixelio.de

Das Land Burgenland unterstützt Gewerbeunternehmen ebenso wie Industriebetriebe, die in die Erweiterung oder Modernisierung ihres Unternehmens investieren.

Das Land Burgenland unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Gewerbe und Industrie, die in die Erweiterung oder Modernisierung ihres Unternehmens investieren. Baukosten vom KMU können bis zu 100 Prozent unterstützt werden. 

Das Programm „Investitionsbeihilfen – Gewerbe/Industrie“ des Landes Burgenland zielt auf innovative und technologie­orientierte Produktionen und Dienst­leistungen ab.

Was wird gefördert?

Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversi­fi­zierung der Wirtschafts­­tätigkeit eines Unternehmens. Förderbare Kosten können beispiel­sweise Maschinen und technische Anlagen, Büro- und Geschäfts­­ausstattung, Baukosten oder immaterielle Kosten wie Software oder Lizenzen sein. Besonders Baukosten werden bei KMU und – unter besonderen Umständen – auch bei größeren Unternehmen bis zu 100 Prozent gefördert. Die Mindesthöhe der förderbaren Kosten beträgt Euro 10.000 je Förderantrag.

Wer wird gefördert?

Die Förderung umfasst physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personen­­gesellschaften im Bereich der Wirtschaft, deren Betriebsstätte im Burgen­land zuhause ist. Förder­werber können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sein. Förderungen für Groß­­unternehmen sind nur möglich, wenn die Erst­­investition eine neue Wirtschafts­­tätigkeit im Burgenland umfasst.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses, welcher von der Güte des Projektes und der Größe des Unternehmens abhängig ist. Die maximale Förder­intensität ist nach Unternehmens­­größe gestaffelt und beträgt maximal 20 Prozent der förderbaren Kosten für kleinste und kleine Unternehmen und maximal zehn Prozent der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen.

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