Seit 2. September 2019 bietet die SCHIG eine Förderung für die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenten für LKWs an. Es werden bis zu 25 Prozent oder maximal 900 Euro der Kosten pro Umbau übernommen.
Bisher wurden an die Förderstelle der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH SCHIG nur 72 Anträge gestellt und 113.000 Euro von Firmen abgeholt.
Bis zu 900 Euro
Unternehmen und Haltern von LKWs mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht (Klassen N2 und N3) wird vom BMVIT über die Tochtergesellschaft SCHIG eine Förderung für die Kosten von Anschaffung und Einbau von Rechts-Abbiegeassistenzsystemen in alte und neue Fahrzeuge angeboten. Die Nachrüstung ist freiwillig und beträgt bis zu Euro 900 pro neu installiertem System.
Wenn möglich auch für Fußgänger
Gefördert werden Systeme, die als Grundvoraussetzung Radfahrer erkennen und den Lenker vor Kollisionen mit diesen warnen. Die Präambel zur Förderrichtlinie erläutert das technische Problem: Zum derzeitigen Stand der Technik werden zwar Radfahrer, nicht jedoch Fußgänger im toten Winkel zuverlässig erfasst. Gefördert werden sollen daher Systeme, die als Grundvoraussetzung Radfahrer erkennen und den Lenker vor Kollisionen mit diesen warnen. Systeme, die darüber hinausgehen und auch Fußgänger identifizieren, können jedoch ebenfalls gefördert werden, sofern die Grundfunktionen erfüllt sind.
Bis zur völligen Neige
Die Förderung kann seit 2. September 2019 beantragt werden. Der Call schließt, sobald die zur Verfügung stehenden Mittel verbraucht sind (bzw. spätestens am 31. Dezember 2024).
Verpflichtung für neue Fahrzeugtypen ab 2022
Eine verpflichtende Ausstattung für Lkw mit Abbiegesystemen kommt EU-weit für neue Fahrzeug-Typen ab 2022 (ECE- und EG-Typzulassung/Homologation) und ab 2024 für neu zugelassene Fahrzeuge. Diese Regelung gilt auch für Österreich.