PSD2: WKO bringt FAQ-Liste zu Regeln für elektronische Zahlungen

07. Februar 2020 Drucken
PSD2: WKO bringt FAQ-Liste zu Regeln für elektronische Zahlungen
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Mit 31.12. 2020 endet die Nachfrist für die Kundenauthentifizierung im elektronischen Zahlungsverkehr (PSD2). Die WK Österreich bietet eine ständig aktualisierte FAQ-Liste zum Thema. 

Mit 31.12.2020 endet die Nachfrist für die Einführung der PSD2-Regeln.  Die Vorgaben für die Kundenauthentifizierung im elektronischen Zahlungsverkehr werden obligat. Die Wirtschaftskammer Österreich hat für Unternehmen eine ständig aktualisierte FAQ-Liste zum Thema online gestellt. 

Die sogenannte 2-Faktor-Authentifizierung richtet sich an Zahlungsdienstleister, ist aber mittelbar auch für die Nutzer von Zahlungsdienstleistungen relevant. Weil die Umsetzung der neuen Vorgaben technische Nachrüstungen erfordert, wurde ein zeitlicher Aufschub eingesetzt.Die Nachsichtsfrist bis 31.12.2020 betrifft ausschließlich Kartenzahlungen über das Internet. Sie gilt nicht für das Online-Banking oder Kartenzahlungen, die unmittelbar in einem Geschäft an der Kassa vorgenommen werden.

Mehr Sicherheit

Diese Regeln sollen die missbräuchliche Verwendung von Zahlungsmitteln verhindern und sicherstellen, dass der Zahler auch der legitime Nutzer des Zahlungsinstruments ist. Dies betrifft Zahlungen über das Internet, aber auch etwa elektronische Kartenzahlungen an einer Kassa. Zahlungen per E-Mail oder Telefon sind von den neuen Regeln nicht erfasst. Die WKO hat auf ihrer Plattform eine Liste zentraler Fragen und Antworten online-geschaltet, die Unternehmern den Umgang mit den neuen Regeln erleichtern soll.

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