Die Digitalisierungsförderung des Landes Tirol unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung digitaler Investitionen. Einreichungen sind seit 1. Februar 2020 möglich. Abgewickelt wird diese Förderung durch die Bundesagentur aws.
Neben der Förderung von Konzept- und Investitionsphase werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen speziell niedrigqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefördert.
Einreichungen seit 1. Februar 2020
Anträge sind seit 1. Februar 2020 möglich. Einreichungen werden bis 30.06.2022 akzeptiert. Die Projekte müssen innerhalb Tirols verwirklicht werden. Neben dem Industrie- und Produktionssektor sollen mit der Förderungsaktion auch andere Branchen unterstützt werden:
- Tourismus
- Verkehr
- Handel oder
- Dienstleistungen
Gesucht: Neue Formen der Datennutzung
Die Förderung unterstützt die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, die durch die Möglichkeit der Nutzung von umfassenden Datenbeständen entstehen. Die Themen Datensicherheit zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen sind dabei integraler Bestandteil der Konzepte. Reine Rationalisierungsmaßnahmen oder die Automatisierung von Prozessen ohne weitergehende Gesamtkonzepte sind nicht Gegenstand der Förderaktion.
Drei Fördermodule
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut und unterstützt nachfolgende Projektphasen, wobei mindestens zwei Module im Förderprojekt enthalten sein müssen:
- Modul 1: Planungs-/Analyse- und Konzeptphase. Gefördert werden dabei bis zu 50 Prozent der Kosten; max. Euro 100.000,– Förderung, idR de-minimis
- Modul 2: Investition in aktivierte Anlagen, die mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im Zusammenhang stehen. Förderhöhe: zehn Prozent – 20 Prozent der förderbaren Kosten; max. Euro 300.000,–
- Modul 3: Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen. Förderung bis zu 50 Prozent, max. Euro 100.000,–
Finanzierbare Kosten
- Modul 1: Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit der Planung und Entwicklung eines detaillierten Implementationsplanes von Digitalisierungsprozessen
- Modul 2: Investitionen in abnutzungsfähige Anlagen im direkten Zusammenhang mit digitaler Transformation (Soft-und Hardware, Netzwerktechnik, Robotersysteme, Visualisierungssoft-und hardware, Steuerungstechnik)
- Modul 3: Interne und externe Personalkosten im Zusammenhang mit Schulung und Weiterbildung, Entwicklung und Implementation modernster Vermittlungstechniken von Lehr- und Lerninhalten (Augmented/Virtual Reality-Systeme, Gamification von Lehr- und Lerninhalten)
Laufzeit der Projekte
Ein förderungsfähiges Projekt ist in der Regel innerhalb von zwei Jahren in Tirol durchzuführen. Die Förderungsabwicklung dieser Förderungsaktion erfolgt in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH – aws.