Durch das Budgetbegleitgesetz 2018/2019 wurde das frühestmögliche Zugangsalter für Altersteilzeit angehoben. LBG Österreich hat sich das komplexe Regelwerk angesehen.
Das Antrittsalter der Altersteilzeit wird berechnet, indem die maximale Differenz zum Regelpensionsalter in zwei Jahresschritten – 2019 sowie 2020 – auf fünf Jahre statt bislang sieben Jahre verkürzt wird. 2018 betrug das Zugangsalter bei Frauen 53 Jahre, bei Männern 58 Jahre. Seit Beginn 2020 ist der Zugang zur Altersteilzeitfrühestens frühestens fünf Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters möglich. Bei Frauen ist hinsichtlich des Übertritts in die Altersteilzeit darüber hinaus die sukzessive Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen.
Neu mit Jahreswechsel
Seit 1.1.2019 gilt: Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden. Somit wird seit 1.1.2019 der frühestmögliche Zugang zur ATZ von sieben auf auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter verkürzt (2020).
Männer 2020 ab 60
Für Männer gilt daher seit 1.1.2020 ein Zugangsalter von 60 Jahren.
Gleitende Regeln für Frauen
Die Anhebung des Regelpensionsalters führt dazu, dass Frauen, die am 2.12.1964 oder danach geboren sind, erst mit 56 Jahren und 6 Monaten mit einer Altersteilzeit beginnen können. Diese Frauen können also frühestens im Jahr 2021 mit einer Altersteilzeit beginnen.