Ende Februar enden wichtige Meldefristen für Dienst- und Werkverträge. Finanzamt und Sozialversicherung wollen informiert sein, erinnert LBG Österreich.
Ende Februar enden bei Finanz und SV die Einreichfristen für wichtige MitarbeiterInnen-Informationen. Im speziellen geht es um Meldungen für Dienst- und Werkverträge.
Do not forget
Unter anderem muss bis zu dieser Frost folgendes gemeldet werden:
- Unternehmer/innen müssen die Jahreslohnzettel ihrer Dienstnehmer aus dem Jahr 2019 in elektronischer Form bis Ende Februar 2020 an das Finanzamt melden.
- Unternehmer/innen müssen auch Zahlungen, die für bestimmte Leistungen (z.B. im Rahmen eines freien Dienstvertrages) außerhalb eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, an das Finanzamt melden. Die Zahlungen aus dem Jahr 2019 müssen in elektronischer Form bis Ende Februar 2020 gemeldet werden.
- Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Zahlungen an einen Leistungserbringer von mehr als Euro 100.000 pro Kalenderjahr) müssen Zahlungen ins Ausland bis Ende Februar dem Finanzamt gemeldet werden, wenn die Zahlung für bestimmte Leistungen erfolgte, wie z.B. Leistungen, die nach dem Einkommensteuergesetz unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen und im Inland ausgeübt werden, bestimmte Vermittlungsleistungen und kaufmännische oder technische Beratungen im Inland.
- Bis Ende Februar sind die Schwerarbeitsmeldungen für das Jahr 2019 zu erstellen. Die Meldung muss dem zuständigen Krankenversicherungsträger grundsätzlich elektronisch mittels ELDA übermittelt werden.