Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem Programm „Bergerlebins“ kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in besonderen niederösterreichischen Bergregionen.
Im Rahmen der Investitionsförderung „Bergerlebnis“ werden Investitionen mit einem Projektvolumen von Euro 10.000 bis Euro 750.000 durch einen Zuschuss unterstützt. Im Zentrum der Förderung stehen die Weiterentwicklung der Bergerlebnisstandorte sowie die Standortsicherung der Schutzhütten.
Das sind die Bergerlebnisregionen
- Annaberg,
- Göstling an der Ybbs,
- Lackenhof,
- Mitterbach an der Erlauf,
- Mönichkirchen,
- Puchberg am Schneeberg,
- Reichenau an der Rax,
- Semmering und
- Sankt Corona am Wechsel
- Funktional verbundene Orte: Gaming, Lunz am See, Payerbach und Kirchberg am Wechsel.
Alle Schutzhütten
Antragsberechtigt sind außerdem Eigentümer und Betreiber von Schutzhütten im gesamten Fördergebiet.
Förderungskriterien
Förderbar sind Investitionen im Gastronomie- und Beherbergungsbereich bzw. in Schutzhütten, bei Freizeitbetrieben in Abstimmung mit den jeweils geltenden „Touristischen Standortentwicklungsplänen“.
Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 Prozent (max. Euro 30.000) der förderbaren Kosten. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur maximal zulässigen Förderintensität möglich. Die maximal zulässige Förderintensität ist abhängig von Investitionsstandort (Regionalfördergebiet) und Unternehmensgröße. Eine Kombination mit Bürgschaften und Beteiligungen, die durch die NÖBEG abgewickelt werden, sowie Bundesförderungen sind zulässig.
Kein Regional-Fördergebiet | Regional-Fördergebiet | |
Kleinunternehmen | 20% | 30% |
Mittelunternehmen | 10% | 20% |