Bergerlebnis: Wie NÖ den Tourismus in den alpinen Bezirken fördert

20. Februar 2020 Drucken
Bergerlebnis: Wie NÖ den Tourismus in den alpinen Bezirken fördert
Schützhütte Kranichberger Schwaig ©Kranichberger Schwaig/Tourismus Niederösterreich

Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem Programm „Bergerlebins“ kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in besonderen niederösterreichischen Bergregionen.

Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem Programm „Bergerlebins“ kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in besonderen niederösterreichischen Bergregionen.

Im Rahmen der Investitionsförderung „Bergerlebnis“ werden Investitionen mit einem  Projektvolumen von Euro 10.000 bis Euro 750.000 durch einen Zuschuss unterstützt. Im Zentrum der Förderung stehen die Weiterentwicklung der Bergerlebnisstandorte sowie die Standortsicherung der Schutzhütten.

Das sind die Bergerlebnisregionen

  • Annaberg,
  • Göstling an der Ybbs,
  • Lackenhof,
  • Mitterbach an der Erlauf,
  • Mönichkirchen,
  • Puchberg am Schneeberg,
  • Reichenau an der Rax,
  • Semmering und
  • Sankt Corona am Wechsel
  • Funktional verbundene Orte: Gaming, Lunz am See, Payerbach und  Kirchberg am Wechsel.

Alle Schutzhütten

Antragsberechtigt sind außerdem Eigentümer und Betreiber von Schutzhütten im gesamten Fördergebiet.

Förderungskriterien

Förderbar sind Investitionen im Gastronomie- und Beherbergungsbereich bzw. in Schutzhütten, bei Freizeitbetrieben in Abstimmung mit den jeweils geltenden „Touristischen Standortentwicklungsplänen“.

Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 Prozent (max. Euro 30.000) der förderbaren Kosten. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist bis zur maximal zulässigen Förderintensität möglich. Die maximal zulässige Förderintensität ist abhängig von Investitionsstandort (Regionalfördergebiet) und Unternehmensgröße. Eine Kombination mit Bürgschaften und Beteiligungen, die durch die NÖBEG abgewickelt werden, sowie Bundesförderungen sind zulässig.

Kein Regional-Fördergebiet Regional-Fördergebiet
Kleinunternehmen 20% 30%
Mittelunternehmen 10% 20%

 

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