Österreich könnte 2020 bis zu drei Mrd. Euro mehr für ein Konjunkturpaket ausgeben, ohne EU-Regeln oder nationale Bestimmungen zum Budget zu verletzen.
Zu diesem Schluss kommt das Wirtschaftsforschungsinstitut WIIW in einer aktuellen Analyse. 2021 stünde noch einmal ein Betrag in ähnlicher Höhe zur Verfügung, ohne dass die EU-Fiskalregeln verletzt würden.
2020 ausgeglichenes strukturelles Defizit
Die EU-Kommission bewertet die Budgetgebarung der Mitgliedsländer am „strukturellen Defizit“. Es korrigiert das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit von Bund, Ländern und Gebietskörperschaften um Effekte des Konjunkturzyklus auf Steuereinnahmen und Staatsausgaben. Für Österreich sagt die EU heuer ein ausgeglichenes strukturelles Defizit voraus, 2021 sogar einen kleinen Überschuss. Zulässig wäre aber ein Minus von bis zu 0,5 Prozent des BIP.
EU ist zu pessimistisch
Dazu komme, dass die EU-Kommission das strukturelle Defizit seit vielen Jahren zu pessimistisch einschätze, hält das WIIW fest. Von 2014 bis 2018 fiel das tatsächliche strukturelle Defizit im Schnitt um 0,7 Prozent des BIP niedriger aus, als es die EU-Kommission vorhergesagt hatte. „Diese systematischen Prognosefehler sollten Berücksichtigung finden …. angesichts der Neigung zu pessimistischen Prognosen (sollte) eine Übererfüllung der Budgetregeln vermieden werden, um bestehende Spielräume ausnutzen zu können“, meint das WIIW. 2008 bis 2013 sei das tatsächliche strukturelle Defizit teilweise um mehr als einen Prozentpunkt des BIP vom Ex-Post-Ergebnis abgewichen.
Konjunkturpaket würde Staatsverschuldung nicht anheben
Daher wären Mehrausgaben zur Konjunkturankurbelung im Wert von 0,5 bis 0,7 Prozent des BIP heuer und nächstes Jahr EU-konform und würden auch nicht verhindern, dass die Staatsverschuldung weiter in Richtung 60 Prozent des BIP fällt, so das WIIW. Auch die Bestimmungen der österreichischen Schuldenbremse würden nicht verletzt. Sie begrenzt die Kreditaufnahme auf Bundesebene auf ein strukturelles Defizit von jährlich maximal 0,35 Prozent des BIP bzw. von 0,10 Prozent des BIP auf Landesebene (inklusive Gemeinden).
Investieren in AMS, Kurzarbeit und öffentliche Investitionen
Das WIIW hebt zusätzliche AMS-Mittel für Vermittlung und Qualifizierung, Kurzarbeitsbeihilfe, Sonderabschreibungen für Investitionen, und öffentliche Investitionen als sinnvolle fiskalpolitische Maßnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur hervor. Permanente Steuersenkungen würden hingegen nicht auslaufen, wenn die Konjunktur wieder anzieht. „Sie sind damit relativ ungeeignet im Hinblick auf eine dezidiert konjunkturpolitische Gegensteuerung“, so das WIIW. Auch öffentliche Investitionen seien ungeeignet, wenn es keine bereits geplanten und zeitgerecht umsetzbaren Projekte gibt. (APA)