Burgenland: Wie junge Hoteliers und Gastronomen gefördert werden

26. Februar 2020 Drucken
Burgenland: Wie junge Hoteliers und Gastronomen gefördert werden
© Burgenland Tourismus/Peter Burgstaller

Das burgenländische Programm „TOP-Jungunternehmerförderung“ fördert die Neueröffnung oder eine Übernahme von Tourismusunternehmen durch Jungunternehmer.

Der Start für junge Hoteliers und Tourismusgründerinnen soll leichter werden. Das Land Burgenland unterstützt die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch JungunternehmerInnen. 

Bei dem Programm „TOP-Jungunternehmerförderung“ handelt es sich um eine Förderkooperation zwischen ÖHT (Bund) und WiBuG (Land). Unterstützt werden Tourismusunternehmen, die neu eröffnet haben oder eine Übernahme in die Wege geleitet wird. Gefördert werden auch juristische Personen und sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts.

Zielgruppe

  • Der Jungunternehmer darf in den letzten fünf Jahren nicht selbstständig tätig gewesen sein.
  • Er oder sie muss eine etwaige unselbstständige Tätigkeit im Zuge der Gründung/Übernahme aufgeben
  • die notwendigen Qualifikationen aufweisen
  • bei Gründung einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Unternehmensrechts mit mehr als 25 Prozent beteiligt sein
  • bei Übernahme einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Unternehmensrechts mit mehr als 50 Prozent beteiligt sein
  • die handels- und gewerberechtliche Geschäftsführung übernehmen sowie
  • Eigenkapital in Höhe von zumindest 25 Prozent der Gesamtkosten aufbringen

Was wird gefördert

Materielle Kosten (bauliche Maßnahmen, Einrichtung, Erwerb eines Unternehmens, Ablöse im Zuge von Betriebsübernahmen)

Wie wird gefördert

Förderkooperation ÖHT/WiBuG

Zuschuss ÖHT:                   7,5 Prozent
Zuschuss WiBuG:    bis     12,5 Prozent
Gesamtförderung:  max.   20,0 Prozent der förderbaren Bemessungsgrundlage (Förderbarwert)

Unter- und Obergrenzen

Für die Bemessungsgrundlage gilt eine Untergrenze von mind. Euro 20.000,00 bzw. eine Obergrenze von max. Euro 250.000,00

Einreichung

Wie immer muss der Förderantrag vor der Investition eingereicht werden. Anlaufstellen und Einreichungsdetails finden sich auf der Homepage von Wirtschaft Burgenland (Link unten)

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