Das Start-up-Visum soll im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte selbständige Schlüsselkräfte nach Österreich locken. Die Anforderungen sind streng.
Die bereits bestehende Regelung für selbständige Schlüsselkräfte soll für Start-ups geöffnet werden. Der Antragsteller erhält eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= RWR-Karte) für selbständige Tätigkeit in Österreich für zwei Jahre mit der Option auf Verlängerung um weitere drei Jahre. Die Webseite migration.gv.at informiert über den aktuellen Stand der Anforderungen.
Bei Erfolg Verlängerung
Eine Verlängerung dieses Titels nach Ablauf der zwei Jahre um weitere drei Jahre ist möglich, wenn das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt mindestens zwei weitere dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen hat und entweder einen Jahresumsatz von zumindest 200.000 Euro erreicht hat oder sich eine weitere Finanzierung von zumindest 100.000 Euro sichern konnte.
Notwendige Bedingungen
Der Antragsteller plant in Österreich ein Start-up-Unternehmen zu gründen und übernimmt eine aktive Rolle in der Geschäftsführung des Unternehmens. Der Antragsteller verfügt über finanzielle Mittel von mindestens 50.000 Euro. Diese setzen sich zumindest zu 50 Prozent aus Eigenkapital und im Übrigen aus zugesicherten bedienbaren Krediten, Zusagen von Business Angels, Venture Capital oder Förderungen zusammen. Die Antragstellung ist im Aus- und Inland möglich.
Wann liegt ein Start-up-Unternehmen vor?
Es handelt sich um ein innovatives Produkt oder eine innovative Dienstleistung oder ein innovatives Verfahren bei bekannten Produkten oder Dienstleistung. Daher muss schnelles Wachstum geplant sein und ein entsprechender Business Plan vorgelegt werden, welcher inhaltlich und wirtschaftlich geprüft wird. Das dahinter stehende Unternehmen darf maximal fünf Jahre alt sein. Das Unternehmen muss seinen Hauptsitz in Österreich haben. Die maximale Verfahrensdauer beträgt acht Wochen.
Um das Start-up-Visum, also die Rot-Weiß-Rot-Karte, zu bekommen, muss man insgesamt 50 von 85 Punkten bei den Zulassungskriterien erfüllen, die vom AMS geprüft werden:
Zulassungskriterien für Start-up-GründerInnen | Punkte |
Qualifikation | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
abgeschlossene Berufsausbildung oder spezielle Kenntnisse oder Fertigkeiten in beabsichtigter Tätigkeit | 20 |
Abschluss eines Studiums an einer tertiären Bildungseinrichtung mit zumindest dreijähriger Mindestdauer | 20 |
Abschluss eines Diplom-, Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudiums oder einer Berufsausbildung in Österreich | 30 |
Ausbildungsadäquate Berufserfahrung | maximal anrechenbare Punkte: 10 |
Berufserfahrung (pro Jahr) | 2 |
Sprachkenntnisse | maximal anrechenbare Punkte: 15 |
Deutschkenntnisse zur vertieften elementaren Sprachverwendung (A2-Niveau) | 5 |
Deutschkenntnisse zur selbstständigen oder zur vertieften selbstständigen Sprachverwendung (B1-B2-Niveau) | 10 |
Englischkenntnisse zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (B2-Niveau) | 10 |
Deutschkenntnisse zur kompetenten Sprachverwendung (C1-C2-Niveau) | 15 |
Zusatzpunkte | maximal anrechenbare Punkte: 30 |
Zusätzlich nachgewiesenes Kapital von mindestens Euro 50.000 | 10 |
Aufnahme in einem Gründerzentrum oder Förderung durch eine Start-up-Förderstelle in Österreich | 10 |
Alter bis 35 Jahre | 10 |
Summe der maximal anrechenbaren Punkte: | 85 |
erforderliche Mindestpunkte: | 50 |