Das Coronavirus wirft zunächst zahlreiche gesundheitliche Fragen auf, von der Symptomatik über Ansteckungswege bis hin zu möglichen Therapien. Für Arbeitgeber bedeutet das Virus vor allem viele arbeitsrechtliche Herausforderungen: Darunter fallen sowohl die Risikobewertung zur Abklärung, welchen Gefahren der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, als auch die Einführung von Schutzmaßnahmen für vulnerable Arbeitnehmergruppen.
Gesetzliche Verpflichtungen der Arbeitgeber
In Zeiten einer Pandemie kommt dem Arbeitnehmerschutz noch größere Bedeutung zu als sonst. Arbeitgeber sind nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und der Fürsorgepflicht verpflichtet, umfassende Schutzmaßnahmen für Leben und Gesundheit von Arbeitnehmern zu ergreifen und in weiterer Folge Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Demnach ist der Arbeitgeber zuallererst gefordert, die Ansteckungsgefahr zu erheben und Schutzmaßnahmen auszuarbeiten. Derartige Maßnahmen könnten beispielsweise erhöhte Hygienemaßnahmen sein.
Rasches Handeln im Verdachtsfall
Bei einem Verdachtsfall oder im Falle einer Ansteckung muss der Arbeitgeber den Schutzpflichten gegenüber der restlichen Belegschaft nachkommen. Darüber hinaus ist er nach dem Epidemiegesetz zur Meldung des Falles an die Behörden verpflichtet. Ob er in weiterer Folge eine Betriebsschließung veranlasst und die Arbeitnehmer bei aufrechten Bezugszahlungen dienstfrei stellt, muss jeder Arbeitgeber selbst entscheiden.
Schutzmaßnahme: Home Office/Telearbeit
Arbeitgeber dürfen trotz gesetzlicher Verpflichtungen nach ASchG nicht einseitig das Arbeiten von zu Hause verordnen. Sind Home Office/Telearbeit allerdings im Arbeitsvertrag durch die sogenannte Versetzungsklausel geregelt, besteht vonseiten des Arbeitnehmers die Verpflichtung, der Telearbeitsanweisung Folge zu leisten.
Um den Mitarbeitern mobiles Arbeiten zu ermöglichen, sind Arbeitgeber für die technische Ausstattung verantwortlich. Darunter fällt sowohl der Zugriff auf Unternehmensnetzwerk als auch die Bereitstellung der entsprechenden Hardware (PC, Monitor, Tastatur etc.). Der Arbeitgeber muss ferner anfallende Kosten für Handy und Internet tragen.
Home Office kein rechtsfreier Raum
Als Arbeitgeber sind Sie jedoch in Ihrer Kontrollmöglichkeit eingeschränkt. Obgleich nämlich für Arbeitnehmer im Homeoffice dieselben Vorschriften und Regeln wie am Arbeitsplatz (Arbeitsgesetz, Gesundheitsschutz, Arbeitsorganisation) gelten, haben Arbeitgeber keine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Mitarbeiterkontrolle. Konkret heißt das, Arbeitnehmer müssen der Kontrolle in den eigenen vier Wänden ausdrücklich zustimmen.
Gerade in Krisen oder Ausnahmesituationen ist es besonders wichtig, dass Sie mit Ihren Mitarbeitern in regelmäßigem Kontakt bleiben. Vereinbaren Sie daher, virtuelle Meetings über Skype, Teams oder ähnliche Chatprogramme, um der Belegschaft das Gefühl zu geben, weiter in den Arbeitsprozess und das Unternehmen eingebunden zu sein. Auch Videotelefonie oder der klassische regelmäßige Anruf in der Normalarbeitszeit helfen, eine Art Regelbetrieb auch bei teilweisem Notbetrieb aufrechtzuerhalten.
Notbetrieb: Was Arbeitgeber wissen müssen
Business as (almost) usual: Der Notbetrieb soll gewährleisten, dass dringend notwendige Arbeiten vor Ort im Betrieb erledigt werden können und damit der Dienstbetrieb mit einer Mindestbesetzung bestmöglich weitergeführt werden kann.
Die dazu abgestellte Kernmannschaft bestehend aus Schlüsselarbeitskräften (Finanz, Personal, Führungskräfte) muss weiterhin umfassend vor Infektionen geschützt werden (Hygienemaßnahmen etc.). Um dem normalen Arbeitsalltag so nahe wie möglich zu kommen, sollten virtuelle Abläufe, wie Rechnungsfreigaben u.ä., und Meetings mit den Kollegen im Homeoffice via Skype oder Telefon eingeführt werden.
Nach dem Coronavirus: Umstellung auf Normalbetrieb
Das Coronavirus hat uns in eine extreme Ausnahmesituation katapultiert. Wie lange diese Situation anhalten wird, wie lange Betriebe mit Kernmannschaften arbeiten müssen und der Großteil des beruflichen und privaten Lebens aufgrund der Beschränkungen virtuell stattfinden wird, ist derzeit nicht absehbar.
Dennoch werden die Zeiten des Normalbetriebes wiederkommen. Wichtig ist es daher, bereits heute die Belegschaft auf den Normalbetrieb vorzubereiten, um einerseits die durch die Maßnahmen überlasteten und geforderten Mitarbeiter im Büro und Home Office weiter zu motivieren und andererseits auch die zeitliche Begrenzung hervorzustreichen, um Jobängste zu nehmen.
Die österreichische Jobplattform StepStone.at unterstützt Krankenhäuser und Arztpraxen aktiv dabei, schnellstmöglich medizinisch geschultes Personal zu gewinnen: Stellen, die innerhalb des Gesundheitssektors zur Bekämpfung des Virus benötigt werden, können ab sofort für vier Wochen kostenfrei ausgeschrieben werden.