In einem Schreiben an die Kreditwirtschaft hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) angekündigt, im Einklang mit den Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Coronavirus die „Vorort-Präsenzen im Rahmen von Prüfungen vorläufig auszusetzen.“ Laufende Prüfungen würden, soweit aufgrund vorhandener Unterlagen möglich, off-site weitergeführt und abgeschlossen. Das geht aus einem Infoschreiben hervor, das auf der Homepage der Aufsicht einsehbar ist.
In der akuten Ausnahmesituation sieht die Bankenaufsicht bei den Finanzhäusern vorerst zudem vom Erfordernis von persönlichen Anwesenheiten bei Aufsichtsratssitzungen ab. Dies werde jetzt nicht als Governance-Mangel gewertet. Das Präsenz-Quorum für Sitzungen gelte auch bei bloßer Telefonzuschaltung als erfüllt. Für dringend anstehende Beschlüsse werden Umlaufbeschlüsse angeraten.
Coronavirus: Banken müssen wöchentlich Auskunft geben
Über ihre Liquiditätslage müssen die Banken in der jetzigen Corona-Krisensituation der Notenbank bzw. Aufsicht ab jetzt wöchentlich Auskunft geben, bisher waren diese Abfragen im Monatsabstand verlangt. Andere Melde-Übungen werden für die Banken zeitlich gelockert, unter anderem wird eine Tilgungsträger-Erhebung auf Juni verschoben.
Der diesjährige große europäische Bankenstresstest, an dem jeweils auch österreichische Institute teilnehmen, ist von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde schon auf 2021 verschoben worden. Verhandelt wird gerade, mögliche Spielräume und Interpretationen bei Kapitalanforderungen zu nutzen, um die Kreditwirtschaft zu entlasten. (APA/red)
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