Coronavirus-Hilfsfonds: Eckdaten und Antragstellung

06. April 2020 Drucken
Coronavirus-Hilfsfonds: Eckdaten und Antragstellung
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Der von vielen Betrieben in ganz Österreich so dringend erwartete Corona-Hilfsfonds der Bundesregierung wurde letzte Woche von Finanzminister Gernot Blümel vorgestellt. Die Wirtschaftsprüfung BDO hat die Voraussetzungen für die Fördermöglichkeiten sowie Informationen zur Antragstellung für Sie zusammengefasst.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten hat die Regierung nun auch einen 15 Milliarden Euro schweren Corona-Hilfsfonds geschaffen, um die wirtschaftlichen Schäden der Corona-Krise abzumildern. Im Fokus stehen Unternehmen und Branchen, die gänzlich schließen mussten bzw. große Umsatzrückgänge verzeichnen und infolge dessen in wirtschaftliche Schieflage gekommen sind. Der Corona-Hilfsfonds kann von Unternehmen beantragt werden, die ihre wesentliche operative Tätigkeit im Inland ausüben und deren Liquiditätsbedarf in Österreich besteht. Der Corona-Hilfsfonds setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

Kreditgarantie der Republik

Die Garantie der Republik in Höhe von 90 Prozent für Betriebsmittelkredite sorgt für rasche Verfügbarkeit von Liquidität, wobei diese den tatsächlichen finanziellen Bedarf der Unternehmen in Österreich abdecken sollen. Der Kredit kann drei Monatsumsätze bzw. höchstens 120 Millionen Euro umfassen und wird maximal mit 1 Prozent (zzgl. Haftungsprovision von 0,25-2 Prozent) verzinst. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre und kann nochmals um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Die Auszahlung von Boni ist nur eingeschränkt möglich und darf höchstens die Hälfte des Vorjahresbetrags umfassen. Im Zeitraum 16.3.2020 bis 15.3.2021 dürfen keine Dividendenausschüttungen durchgeführt werden. Die Antragsstellung für die Betriebsmittelkredite wird voraussichtlich ab 08.4.2020 über die jeweilige Hausbank möglich sein. Im Antrag muss der sich aufgrund der Corona-Krise ergebende Liquiditätsbedarf plausibel dargestellt werden.

Betriebskostenzuschuss

Davon unabhängig können von der Corona-Krise besonders betroffene Unternehmen mit einem Umsatzrückgang von zumindest 40 Prozent nach Ablauf ihres Geschäftsjahres einen steuerfreien und nicht rückzahlbaren Betriebskostenzuschuss für bestimmte Fixkosten bis maximal 90 Millionen Euro beantragen. Bei größeren Unternehmen (mit mehr als 250 Beschäftigten) wird die Möglichkeit eines Zuschusses davon abhängen, ob alle zumutbaren Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen (insbesondere Corona-Kurzarbeit) gesetzt wurden.

Dieser Zuschuss u.a. anderem Mieten, unkündbare und notwendige vertragliche Verpflichtungen wie Leasingraten, Lizenzkosten, Strom, Gas, Gebühren für Telefon und Internet, Versicherungen, Zinsen sowie Aufwendungen für verderbliche bzw. saisonale Waren, deren Wert infolge der Krise um mehr als 50 Prozent gesunken ist.

Der Bundeszuschuss ist – abhängig vom im Zeitraum der Corona-Krise (16.03.2020 bis zu ihrem Ende) tatsächlich erlittenen Umsatzeinbruch – wie folgt gestaffelt:

  • 40-60 Prozent Einbußen: 25 Prozent Zuschuss
  • 60-80 Prozent Einbußen: 50 Prozent Zuschuss
  • 80-100 Prozent Einbußen: 75 Prozent Zuschuss

Die Registrierung für die Betriebskostenzuschüsse ist im Zeitraum von 15.4. bis 31.12.2020 über die aws möglich. Die Anträge für das aktuelle Geschäftsjahr können erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses gestellt werden.

„Der Stillstand durch Corona wird die österreichische Wirtschaft nachhaltig verändern und der Corona-Hilfsfonds der Regierung ist sicherlich ein wichtiger Schritt, die Schäden einzugrenzen. Dennoch sind und bleiben schnell zur Verfügung stehende Finanzmittel der wesentliche Faktor für das Überleben zahlreicher Betriebe. Wir sehen es daher als unsere Aufgabe, die Unternehmen bei der Aufbereitung der benötigten Unterlagen bestmöglich zu unterstützen, um so den Banken und Behörden eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen. Gerade kleine und mittlere Betriebe brauchen dringend eine rasche Finanzspritze“, sagt Peter Bartos, Partner und Geschäftsführer bei BDO.

Die wichtigsten Links von Behörden und Institutionen für Unternehmen rund um das Coronavirus finden sich hier.