In Österreich ist nahezu jeder Medieninhaber zur Offenlegung bestimmter Angaben verpflichtet. Diese Pflicht ist vor allem für Webseitenbetreiber oder Blogger von Relevanz, doch auch Inhaber von Social-Media Fanseiten sollten sich mit der Problematik beschäftigen.
Die Offenlegungspflicht ergibt sich nach österreichischer Rechtslage aus mehreren Gesetzen, beispielsweiße dem E-Commerce-Gesetz oder dem Unternehmensgesetzbuch. Die zu veröffentlichenden Angaben unterscheiden sich je nach Rechtsform des Medieninhabers oder der jeweiligen Webseite. Viele Rechtstexte sind jedoch trotzdem in einer Vielzahl der Fälle nahezu ident und können mit den Online-Rechtstools von Advolist kostenlos und ohne Vorwissen oder mühsame Recherche erzeugt werden.
Hilfreiche Tools für Unternehmen
Mit dem Impressum Generator von Advolist können Nutzer, je nach Rechtsform des Unternehmens oder des Webseitenbetreibers, ein Impressum generieren, welches direkt verwendet und eingebunden werden kann. Dieses Angebot ist neben Betreibern von klassischen Webseiten auch für Blogger interessant. Juristische Beratung kann jedoch durch das Rechtstool nicht ersetzt werden, diese wird in jedem Fall empfohlen.
Mit dem Haftungsausschluss Generator lässt sich, gleich wie beim Impressum Generator, ein Haftungsausschluss erstellen. Dieser „Disclaimer“ wird von vielen Betreibern auf der Homepage eingebunden um Haftungsrisiken für eigene Inhalte oder die Inhalte von ausgehenden Links zu minimieren. Selbstverständlich sollte auch in dieser Frage die professionelle Beratung durch einen Juristen oder Rechtsanwalt nicht außen vor gelassen werden. Das Unternehmen möchte künftig noch weitere Rechtstools auf den Markt bringen.