Zur Vergabe gelangen insgesamt 27 Frequenzpakete aus den Frequenzbereichen 700 MHz (6 Blöcke), 2100 MHz (12 Blöcke) und 1500 MHz (9 Blöcke). Der Erwerb der 700 MHz-Frequenzpakete ist mit der Auflage verknüpft, 900 unterversorgte Katastralgemeinden flächendeckend mit 5G auszustatten. „Mit den Erlösen aus der Aktion wollen wir neue Impulse für den Breitbandausbau geben“, sagte die für Telekom zuständige Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). „Unser Ziel ist dabei, vor allem die Versorgung mit ultraschnellem mobilen Breitband in der Fläche voranzutreiben“, so RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer. Ein genaues Datum für den Start der Versteigerung der 5G-Frequenzen wurde nicht genannt. Das Vergabeverfahren findet unter großer Geheimhaltung statt. Die Mobilfunkanbieter dürfen nicht einmal sagen, ob sie an der Auktion teilnehmen.
„Für die restlichen 1.200 Katastralgemeinden haben wir speziell für diese Auktion ein ‚Bonus-System‘ entwickelt: Die Bieter ersteigern zusätzliche Versorgungsverpflichtungen für einzelne Katastralgemeinden und erhalten dafür einen Bonus in Form eines Preisabschlags“, erklärte Steinmaurer. Zusätzlich sind noch weitere Versorgungsauflagen vorgesehen, etwa für Autobahnen oder Bahnstrecken.
„Die Errichtung und der Ausbau von Telekommunikationsinfrastruktur ist investitionsintensiv. Wir kennen die Anliegen dazu. Im Einklang mit dem TKG stehende, moderate Mindestgebote sowie die Verlängerung der Zuteilungsdauer der Frequenzen auf fast 25 Jahre bieten den Erwerbern Rechtssicherheit und den nötigen Gestaltungspielraum, die den erforderlichen Investments durchaus gute Marktmöglichkeiten gegenüberstellen“, sagte Steinmaurer.
Kooperationen bei der 5G-Infrastruktur
Zusätzlich wurden die Rahmenbedingungen für Kooperationsmöglichkeiten („Sharing“) zwischen den Betreibern zur Erfüllung der Versorgungsauflagen erweitert und präzisiert. Neben passivem Sharing sind in Zukunft erstmals auch aktives Sharing und sogar Spektrum-Pooling erlaubt. „Wir wollen mehr Abdeckung mit möglichst wenig Sendern erreichen! Den von uns eingeräumten Kooperationsmöglichkeiten kommt auch entgegen, dass die aktuell zu vergebenden 5G-Frequenzen im gleichen Frequenzbereich wie 4G-Frequenzen liegen und überwiegend auf den gleichen, bereits bestehenden ‚Makrostandorten‘ verwendet werden könnten“, erklärt Steinmaurer. „Weiters nehmen wir die immer wieder geäußerten Ängste und Befürchtungen der Bevölkerung sehr ernst. Daher sehen die Frequenz-Vergaberichtlinien der Regulierungsbehörde seit jeher vor, dass die Betreiber hinsichtlich der Strahlung die Grenzwerte der WHO einhalten müssen. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte bestehen nach dem aktuellen Wissensstand keine gesundheitlichen Risiken,“ führt Steinmaurer aus.
Die Auktion war ursprünglich für das Frühjahr 2020 geplant gewesen, wurde wegen des Coronavirus-Ausbruchs in Österreich aber verschoben. Das Mindestgebot wurde gegenüber dem ursprünglichen Plan um 55 Mio. auf 239,3 Mio. Euro gesenkt und die Laufzeiten der Lizenzen auf 25 Jahre erhöht.
Bei der ersten 5G-Vergabe im März 2019 waren Lizenzen für 188 Mio. Euro versteigert worden. A1 zahlte 64 Mio. Euro, T-Mobile (nun Magenta) 57 Mio. Euro und Drei 52 Mio. Euro. (APA/red)