Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) hat Zukunft

11. September 2020 Drucken
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) hat Zukunft
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Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) bietet laut dem EU-Kommissionsvertreter maßgeschneiderte Möglichkeiten, um die Bande zwischen der EU und Drittstaaten zu stärken.

Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) hat sich als eine Art eingetragene Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten seit 1994 bewährt – und könnte künftig verstärkt genutzt werden: „Der EWR ist ein gutes, erprobtes Instrument, um enge wirtschaftliche Beziehungen mit den Nachbarn der Europäischen Union zu organisieren und unseren Binnenmarkt zu stärken. Wir sollten überlegen, in Zukunft verstärkt auf den EWR zurückzugreifen – zur Vorbereitung von EU-Mitgliedschaften, aber auch als tragfähige Alternative zur Vollmitgliedschaft, so wie der EWR vom früheren Kommissionspräsidenten Jacques Delors ursprünglich gedacht war. Der EWR hat definitiv Zukunft“, sagte Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, heute bei der Online-Debatte „Europäischer Wirtschaftsraum – Warteraum der EU oder langfristige Alternative zur Mitgliedschaft“.

Liechtensteins Außenministerin Katrin Eggenberger unterstrich die positiven Erfahrungen des Fürstentums, das am 1. Mai 1995 dem EWR beigetreten ist und somit heuer sein 25-jähriges Jubiläum feiert: Der EWR ist eine Erfolgsgeschichte für die liechtensteinische Außenpolitik. Er findet große Zustimmung bei den Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern, wie eine repräsentative Umfrage kürzlich erneut bestätigte. Zusammen mit der EU wollen wir unsere enge Partnerschaft auch in den nächsten 25 Jahren intensivieren.“

Selmayr betonte, dass sich Liechtenstein in den vergangenen 25 Jahren als äußerst zuverlässiger Partner im EWR erwiesen habe. Das Fürstentum beteiligt sich auch regelmäßig solidarisch an zentralen EU-Politiken – so zum Beispiel beim Klimaschutz, bei der Migrationspolitik und kürzlich auch durch einen Beitrag von 474 Millionen Euro an dem von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen initiierten globalen Fundraising zur Erforschung und globalen Verteilung eines Impfstoffes gegen COVID-19.

Bereits im Mai hatte EU-Außenbeauftragter Josep Borrell Liechtenstein zu 25 Jahren Mitgliedschaft gratuliert und die exzellente Zusammenarbeit zwischen Liechtenstein und der EU hervorgehoben.

EWR: Von der Arktis bis zum Mittelmeer

Der Europäische Wirtschaftsraum dehnt die Rechte und Pflichten des EU-Binnenmarkts auf Liechtenstein, Norwegen und Island aus und schafft somit einen Wirtschaftsraum von der Arktis bis zum Mittelmeer. Sobald das Übereinkommen über die Beteiligung Kroatiens am EWR von allen Vertragsparteien ratifiziert ist, wird der EWR offiziell 31 Staaten und mehr als 452 Millionen Menschen umfassen – die Hälfte des Welthandels spielt sich im EWR ab.

Im Jahr 1992 handelten die damals sieben Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Österreich, Finnland, Schweden, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island) ein Abkommen aus, das es ihnen ermöglichte, sich an dem 1985 auf den Weg gebrachten und Ende 1992 abgeschlossenen Projekt des Binnenmarktes der Europäischen Gemeinschaft zu beteiligen. Das EWR-Abkommen wurde am 2. Mai 1992 unterzeichnet und trat am 1. Jänner 1994 in Kraft. Die Schweiz ratifizierte das Abkommen infolge eines negativen Referendums im Dezember 1992 allerdings nicht. Nur eine Woche nachdem die Schweizer Bevölkerung gegen den EWR gestimmt hatte, stimmten die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner am 11. und 13. Dezember 1992 bei einer sehr hohen Stimmbeteiligung von 87 Prozent mit 55,8 % für die EWR-Mitgliedschaft und legten damit die Grundlage einer – seit 25 Jahren – erfolgreichen Teilnahme des Fürstentums am erweiterten Europäischen Binnenmarkt.

Der Europäische Wirtschaftsraum beinhaltet die vier Freiheiten des Binnenmarkts (freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) sowie damit verbundene Politikbereiche (Wettbewerb, Transport, Energie und die wirtschaftliche und währungspolitische Zusammenarbeit). Das Abkommen schließt horizontale politische Maßnahmen ein, die sich auf die vier Freiheiten beziehen, darunter sozialpolitische Initiativen und Maßnahmen in den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt, Statistik und Gesellschaftsrecht sowie verschiedene flankierende Maßnahmen, beispielsweise im Bereich Forschung und Entwicklung.