Wir machen die Registrierungspflicht nicht, um jemanden zu sekkieren“, sagte Bürgermeister Michael Ludwig. Die Maßnahme sei jedoch sinnvoller als etwa die Vorverlegung der Sperrstunde – die Ludwig einmal mehr ablehnte. Der Stadtchef warnte davor, die Lokale auch in Wien dazu zu verpflichten, um 22.00 Uhr zu schließen. Dies würde der Gastronomie den „Todesstoß“ versetzen, befand er. Der Probebetrieb für das Registrierungssystem startet in der zweiten Oktoberhälfte, die Aufnahme des Vollbetriebs ist für November geplant.
Erstaunt zeigte er sich auch über die Handhabung der Regelung in den westlichen Bundesländern. Während die Wirtshäuser dort früh schließen müssten, dürften in einigen Ländern (Salzburg und Vorarlberg, Anm.) die Gäste in den Fünf-Sterne-Hotels bis weit nach Mitternacht an der Bar sitzen, bekrittelte Ludwig.
Datenschutz soll bei Registrierungssystem gewährleistet sein
Die nun im Auftrag der Wirtschaftskammer von Wien-Ticket entwickelte elektronische Variante der Registrierung solle die „Zettelwirtschaft“ reduzieren, wie Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer, erläuterte. Die Daten würden nur von der Behörde eingesehen werden können, nicht einmal der Wirt hat auf diese Zugriff, wie beteuert wurde. Die Betreiber müssen sich im System registrieren. Gäste, die die digitale Variante verwenden, scannen dann beim Kommen einen QR-Code und geben am Handy dann die Daten an.
Außerdem können Kunden ihre Daten auch gleich direkt auf einer App im eigenen Smartphone hinterlegen. Besucht man ein Restaurant oder ein Cafe, muss dann nur mehr der Code gescannt werden. Die Informationen werden alle nach vier Wochen wieder gelöscht. Wie Ruck ausführte, ist seit Inkrafttreten der Registrierungspflicht vor einer Woche noch kein Infektionsfall eines Gastes bekanntgeworden. Es war bisher laut dem Kammerchef also noch nicht nötig, dass die Behörde Unterlagen in einem Lokal anfordert bzw. einsieht.
Allerdings dürfen Betreiber auch weiterhin die Papierformulare verwenden, wurde betont. Auch die Verwendung anderer bereits existierender elektronischer Systeme ist weiterhin möglich. (APA/red)
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