Mit der Investitionsprämie hat die Bundesregierung nach den Liquiditätssicherungsmaßnahmen ein Impulsprogramm gestartet, um die Resilienz und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Betriebe durch Investitionen zu stärken. „Unternehmerinnen und Unternehmer haben nun drei Monate länger Zeit ihre Investitionstätigkeit zu starten. Die sogenannten ‚ersten Maßnahmen‘, die den Beginn der Investitionstätigkeit kennzeichnen, müssen bis Ende Mai gesetzt werden. Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Lieferungen und Anzahlungen“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck zu den Wirtschaftshilfen.
„Von Beginn an haben wir einen enormen Run auf die Investitionsprämie gespürt. Dieser ist ungebrochen“, zieht die Ministerin eine erste Bilanz. Bislang sind bei der Bundesförderagentur aws fast 80.000 Anträge eingegangen, die ein Investitionsvolumen von 28 Milliarden Euro auslösen können. Die hohe Nachfrage hat volkswirtschaftlich eine uneingeschränkt positive Signalwirkung. Rund die Hälfte aller Anträge werden im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit gestellt.
WKO begrüßt Verlängerung der Wirtschaftshilfen
„Viele Betriebe, quer durch alle Branchen, wurden von der Corona-Krise hart getroffen und können jede Unterstützung dringend brauchen“, sagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Die geplante Anpassung bei der Investitionsprämie, die von zahlreichen Unternehmen gefordert wurde, sieht Kopf positiv. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen könnten erste Maßnahmen oft nicht fristgerecht bis 28. Februar 2021 gesetzt werden.
Zudem wurde die Verlängerung des Härtefall-Fonds fixiert. Kopf: „Das ist eine wichtige Akut-Entlastung, besonders für Kleinst- und Kleinunternehmerinnen- bzw. -unternehmer, weil es ihnen mehr Luft verschafft und Planungssicherheit gibt. Der Härtefall-Fonds wird nach wie vor dringend benötigt“. Allein im Dezember haben so viele Selbständige Anträge gestellt, wie in keinem anderen Antragsmonat zuvor; aktuell läuft das zehnte Beantragungsmonat des Härtefall-Fonds.
Auch für FFP2-Masken als wichtiges Element der Pandemiebekämpfung konnte eine steuerliche Entlastung erreicht werden, es entfällt künftig die Mehrwertsteuer. „Gerade jetzt müssen wir alle Hebel in Richtung Entlastung der Betriebe in Bewegung zu setzen. Jede Maßnahme zählt“, so Kopf. (APA/red)
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