Für die PV-Förderung stehen aus den Mitteln des Klimaschutzministeriums 10 Mio. Euro zur Verfügung, teilte der Klima- und Energiefonds (KliEn) am Mittwoch mit. Dabei geht es um besonders innovative Ansätze wie etwa schwimmende Anlagen, gebäudeintegrierte Systeme oder Anlagen für Agrar- oder Schallschutzsysteme.
Innovative Anwendungen von PV-System weisen typischerweise bereits einen hohen technologischen Reifegrad auf, liegen kostenmäßig aber noch deutlich über Standard-PV-Anlagen, erklärt der Klimafonds.
PV-Förderung bei hohem Innovationsgehalt
Die eingereichten Projekte (neu installierte Anlagen mit einer Leistung von 10 kW bis 5 MW) sollen einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und technisch und ökonomisch multiplizierbar sein. Besonderer Wert werde auf Systemintegration und das Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gelegt. Anlagen kleiner 1 MW müssen innerhalb von zwei Jahren errichtet werden, Anlagen größer gleich 1 MW binnen drei Jahren ab Datum des Fördervertrages, heißt es auf der Klimafonds-Homepage. Stromspeicher können bei entsprechend innovativer Lösung bis zu 150 kWh Nettospeichervolumen mitgefördert werden.
Die Frist für die erste Auswahlrunde ist der 14. Mai, die Frist für die zweite Auswahlrunde wurde mit 17. September festgelegt. „Je nach Verfügbarkeit von Budgetmitteln werden weitere Fristen für Auswahlrunden veröffentlicht“, heißt es seitens des Klimafonds.
Die Umstellung auf erneuerbare Energie bietet großes Potenzial für die heimischen Betriebe, insbesondere Investitionen in Photovoltaik sind ein Erfolgsfaktor. Damit sie dieses Potenzial ausschöpfen können, müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen und bürokratische Hürden beseitigt werden. Im Anlagenrecht sind Unternehmer auf eine erhebliche administrative Hürde gestoßen, die nun beseitigt werden soll. Mit dem Erlass werde klargestellt, dass betriebliche PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Das soll Kosten und Zeit sparen.(APA/red)