Förder-Call für Kooperationen von Kleinstunternehmen

22. April 2021 Drucken
Förder-Call für Kooperationen von Kleinstunternehmen
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Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) sucht Projekte zur Kooperation von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Beihilfe beträgt 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können.

Im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung fördert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) Kooperationsprojekte von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Die Förderung des BMDW wird mit einer Kofinanzierung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (E-LER) aufgestockt.

„Unsere Unternehmen sind von den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie stark betroffen und stehen weiterhin vor sehr großen Herausforderungen. Jetzt gilt es, mit innovativen Strategien auf die neuen Bedingungen zu reagieren. Eine verstärkte Zusammenarbeit von Betrieben bei der Umsetzung gemeinsamer Initiativen kann den Unternehmen neue Perspektiven für die Zukunft eröffnen“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Wettbewerbsfähigkeit von Kleinstunternehmen steigern

Ziel der Kooperationen ist es die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Kleinstunternehmen in der Covid-19-Wirtschaftskrise durch die gemeinsame Umsetzung innovativer Ideen und Konzepte zu verbessern. Die Unternehmen sollen dadurch gestärkt aus der Krise herausgehen. Es werden Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert bzw. geschaffen, die Nahversorgung gestärkt, die regionale Wertschöpfung erhöht und der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten aktiv entgegengewirkt.

Förderbar sind Kooperationsprojekte von zumindest drei Kleinstunternehmen (das sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. zwei Millionen Euro), von denen zumindest zwei Drittel der gewerblichen Wirtschaft angehören. Der Zuschuss wird als De-Minimis-Beihilfe gewährt und beträgt generell 70 Prozent der Projektkosten, die zwischen 30.000 und 100.000 Euro liegen können. Förderungsansuchen können bis längstens 20. Juni 2021 beim BMDW eingebracht werden.

Umfassende Informationen und die zur Einreichung des Ansuchens erforderlichen Formulare gibt es hier.

Die wichtigsten Links von Behörden und Institutionen für Unternehmen rund um das Coronavirus finden sich hier.