Erhöhung der NoVa: Kostenersparnis für Schnellentschlossene

11. Mai 2021 Drucken
Erhöhung der NoVa: Kostenersparnis für Schnellentschlossene
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Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird 2021 erhöht. Ab 1. Juli 2021 fällt auch für die bisher NoVA-befreiten leichten Nutzfahrzeuge (Klasse N1: Kastenwagen, Pickups) die Normverbrauchsabgabe an. Schnellentschlossene können jetzt noch von der aktuellen Regelung (keine NoVA) profitieren.

Die Normverbrauchsabgabe – oder kurz NoVA genannt – ist eine Zulassungssteuer die u.a. fällig wird, wenn man sich bei einem österreichischen Händler ein neues Fahrzeug kauft. Ab 1. Juli 2021 sind jährliche Verschärfungen für Autos und Klein-Lkw (N1) vorgesehen. Die bereits bis 2024 vorgesehenen jährlichen Verschärfungen beinhalten ein Absenken des CO2-Abzugsbetrags und Malus-Grenzwertes sowie eine Erhöhung des Malusbetrags und des Höchststeuersatzes.

Übergangsregelung für die neue NoVA-Regelung

Für die NoVA-Verschärfungen ab Juli gibt es jedoch folgende Übergangsregelung: Wird für ein Fahrzeug ein unwiderruflicher schriftlicher Kaufvertrag vor dem 01. Juni 2021 abgeschlossen und erfolgt die Lieferung des Fahrzeuges an den Kunden bis zum 31. Oktober 2021, kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage angewendet werden. In so einem Fall besteht z.B. für einen Klein-Lkw (N1) noch keine NoVA-Pflicht.

TIPP: Vor allem Unternehmer der Zustellbranche und Gewerbebetriebe, die leichte Nutzfahrzeuge im Einsatz haben, sollten über eine Erneuerung des Fuhrparks vor dem 1. Juli 2021 nachdenken.

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