Ratgeber: So gelingt der Start in die Selbständigkeit

06. Juli 2021 Drucken
Ratgeber: So gelingt der Start in die Selbständigkeit
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Jedes Jahr wagen in Österreich etwa 30.000 Personen den Schritt in die Selbstständigkeit. Die meisten Gründer in Österreich waren zuvor unselbstständig tätig. Die Gründung stellt viele von ihnen daher vor Herausforderungen, mit denen sie bisher kaum oder gar nichts zu tun hatten – von der Buchhaltung über Steuern bis hin zum Personal.

Wer nicht als Ein-Personen-Unternehmen in die Selbständigkeit startet, muss sich auf die erfolgreiche Führung von Mitarbeiter vorbereiten, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen müssen bedacht werden und die fachlich sorgsame Lohn- und Gehaltsverrechnung will professionell organisiert und geführt werden.

Entscheidende Themen sind aber auch das Rechnungswesen und die Buchhaltung. Jeder Unternehmer muss je nach Rechtsform, Umsatzhöhe bzw. Gewinnermittlungsart von Beginn an für ein ordnungsgemäßes Finanz- und Rechnungswesen sorgen. Die Experten von LBG Österreich – Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung haben die wichtigsten Eckpunkte zusammengefasst.

Verpflichtende Aufzeichnungen

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Belege zu sammeln und Aufzeichnungen zu führen und diese mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Form, Art und Umfang der Aufzeichnungspflichten hängen stark von der Gewinnermittlungsart ab. Wichtig dabei ist, dass neben den Rechnungsbelegen auch Angebote, Kalender und andere Geschäftskorrespondenz aufbewahrt werden müssen, wenn solche Aufzeichnungen erstellt oder geführt werden.

Einkünfteermittlung

Grundsätzlich gibt es drei Varianten der betrieblichen, steuerlichen Gewinnermittlung und der damit verbundenen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichten, die zu beachten sind. Für die steuerliche Gewinnermittlung sind die Pauschalierung, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie die vereinfachte oder doppelte Buchhaltung zu unterscheiden. Welche Gewinnermittlung für Sie erforderlich ist, hängt einerseits von der gewählten Rechtsform (z.B. Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR), Personengesellschaft (OG, KG, GmbH & CoKG), Kapitalgesellschaft (GmbH, AG), Genossenschaft) und/oder der Umsatzhöhe sowie andererseits von der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Selbständige Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft) ab. Je nach individueller Situation ist auch ein Wechsel möglich.

Selbständigkeit: Planung und Umsetzung des betrieblichen Rechnungswesens

Die lückenlose Dokumentation aller Geschäftsvorfälle im Unternehmen verursacht gerade für Gründer einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Durch die richtige Organisation kann jedoch gerade im Bereich der Erstellung der Buchhaltung vieles vereinfacht und der Aufwand für die erforderlichen Aufzeichnungen in Zaum gehalten werden. Damit kommen Sie rasch zu Ihren laufenden Geschäftszahlen und aussagekräftigen wirtschaftlichen Auswertungen. Eine umfassende digitale Organisation hat sich bewährt.

Mit folgenden Fragen sollten sich Gründer bereits vor Einführung ihres Rechnungswesens beschäftigen:

  • Zahlungsverkehr: Wie werden Rechnungen ausgestellt? Ist eine elektronische Registrierkasse erforderlich?
  • Fakturierung: Wie und wie oft wird (digital) fakturiert?
  • Eingangsrechnungsprüfung: Wie erfolgt der Zahlungseingang und wie wird dieser an das Rechnungswesen übergeleitet?
  • Mahnwesen: Werden offene Rechnungen gemahnt, wann und wie?
  • Wirtschaftliche Auswertungen: Wie kommen Sie rasch zu Ihren Zahlen?

Tipp: Ein durchgängiger digitaler Workflow spart Zeit und Ressourcen im Unternehmen und ermöglicht zudem Auswertungen auf Knopfdruck. Die langjährige Erfahrung von LBG in der Beratung vielfältiger Branchen, Rechtsformen und Unternehmensgrößen zeigt, dass es wichtig ist, sich am Besten bereits vor Gründung eines Unternehmens an eine professionelle Steuerberatung zu wenden. (Stand: 30. Juni 2021)

Die wichtigsten Links von Behörden und Institutionen für Unternehmen rund um das Coronavirus finden sich hier.