Corona-Förderungen werden bis Ende 2021 verlängert

11. August 2021 Drucken
Corona-Förderungen werden bis Ende 2021 verlängert
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Auch wenn die Wirtschaft beginnt sich langsam wieder von Corona zu erholen, gibt es nach wie vor Branchen, die stark davon betroffen sind und noch immer unter erheblichen Umsatzrückgängen leiden.

Aus diesem Grund wurden die bestehenden Beihilfen adaptiert und die Corona-Förderungen verlängert. Vor allem beim Kriterium des Umsatzausfalls wurde nachgeschärft, so dass einheitlich 50 Prozent Rückgang (statt 30-40 Prozent je nach Förderprogramm) erforderlich sind. Die Wiener Kanzlei Artus hat die wichtigsten Fakten zu den Beihilfen für Sie zusammengefasst (Stand 05. August 2021).

Ausfallsbonus II

Der Ausfallsbonus kann letztmalig für den Juni 2021 in Anspruch genommen wurden. Unter leicht geänderten Voraussetzungen wurde nun der Ausfallsbonus II für die Monate Juli bis September 2021 geschaffen. Im Detail wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Umsatzrückgang 50 Prozent (statt 40 Prozent)
  • Kein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 mehr möglich
  • Branchenabhängige Ersatzrate (10-40 Prozent statt wie bisher einheitlich 15 Prozent)
  • Neu: Ausfallsbonus und Kurzarbeit dürfen Vergleichsumsatz 2019 nicht übersteigen

Verlustersatz

Der Verlustersatz wurde um weitere 6 Monate verlängert, so dass ein Verlust bis Dezember 2021 davon erfasst sein kann. Insgesamt kann der Verlustersatz somit 15,5 Monate (16.09.2020 – 31.12.2021) betragen. Im Verlängerungszeitraum ( 2. Jahreshälfte 2021) muss dafür jedoch ein höherer Umsatzausfall von 50 Prozent (bisher 30 Prozent) gegeben sein.

Härtefallfonds 

Dieser wird um 3 weitere Monate – somit Juli bis September 2021 – verlängert. Der Mindestbetrag wird jedoch von 1.100 Euro auf 600 Euro gekürzt. Die Obergrenze von 2.000 Euro bleibt weiterhin bestehen.

ACHTUNG: Die Antragsfrist endet bereits im Oktober 2021.

Kurzarbeit Phase 5

Auch die Kurzarbeit geht in eine weitere Phase bis Ende Dezember 2021. Es gelten dieselben Kriterien wie in der Phase 4 und es muss ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent nachgewiesen werden (Vergleich Q3/2020 mit Q3/2019). Es besteht eine Mindestarbeitszeit von 30 Prozent, die nur in Ausnahmefällen unterschritten werden kann.

Die wichtigsten Links von Behörden und Institutionen für Unternehmen zu den Corona-Förderungen finden sich hier.