Der LIBOR – kurz für London Interbank Offered Rate – wird auch für die Berechnung von Zinssätzen verwendet. Seit 1989 wird der LIBOR täglich auf Basis der Meldungen eines Panels international tätiger Banken festgelegt.
Im Kern des Reformprozesses steht die EU-Verordnung 2016/1011 (Benchmarkregulation -BMR), die strenge Kriterien für Referenzzinssätze eingeführt hat, denen der LIBOR in Zukunft nicht mehr genügen kann. In Folge hat die britische Regulierungsbehörde im März 2021 Rahmenbedingungen geschaffen, unter denen der Zinsindikator LIBOR für die Währungen Schweizer Franken, Japanischer Yen und Britisches Pfund ab Jahresende 2021 nicht mehr veröffentlicht wird. Der LIBOR für den US Dollar wird ab Jahresmitte 2023 nicht mehr veröffentlicht.
An die Stelle des LIBOR treten in den betroffenen Währungsräumen robuste, transaktionsbasierte nationale Referenzzinssätze. Darüber hinaus ist es wichtig festzuhalten, dass andere Referenzzinssätze, insbesondere der EURIBOR, hiervon nicht betroffen sind.
Dieser Wechsel hat bis zuletzt für eine gewisse Unruhe in der Branche gesorgt, denn das global betroffene Transaktionsvolumen geht in dreistellige Billionenbeträge. Aber auch Kunden von Banken sind zu Recht interessiert, weil bei einigen Details der Umstellung – darunter konsumentenschutzrechtliche und aufsichtsrechtliche Fragen – erst im weiteren Laufe des Jahres 2021 Klarheit erwartet wird. Kunden und Banken sitzen im selben Boot und sind auf gesetzliche Regelungen angewiesen. Zum CHF-LIBOR hat die EU-Kommission bereits eine Durchführungsverordnung ausgearbeitet, die sich derzeit im Begutachtungsprozess befindet.
Um dieser Verunsicherung entgegenzuwirken, unterstützen Erste Group, Erste Bank und Sparkassen ihre Kunden dabei, sich in einem Umfeld ohne LIBOR-Zinssätze bestmöglich zurechtzufinden und hat auch eine eigene Informations- und Beratungsseite Online gestellt.
LIBOR-Ablöse: Neue Referenzsätze als sichere Alternative
Als Ersatz für den LIBOR wurden in den jeweiligen Währungen in enger Zusammenarbeit zwischen Zentralbanken und Marktteilnehmern in einem mehrjährigen Prozess alternative Referenzzinssätze etabliert (Alternative Reference Rates – ARRs). Diese werden auch als risikofreie Zinssätze bezeichnet (Risk-Free Rates – RFRs).
Diese neuen Referenz-Zinssätze wurden gemeinsam von Marktteilnehmern, Aufsichtsbehörden und Zentralbanken in entsprechenden Arbeitsgruppen ausgearbeitet, und heißen je nach Währung unterschiedlich: SARON für Schweizer Franken, SONIA für Britische Pfund, TONA für Japanischen Yen und SOFR für US Dollar.
Sie erfüllen die von der EU-Verordnung 2016/1011 vorgegebenen Qualitätskriterien und basieren vollständig auf echten, realisierten Markttransaktionen. Die neuen Referenzzinssätze beinhalten zudem im Sinne einer maximalen Transparenz als „risikofreie“ Zinssätze keinen Interbanken-Kreditrisikoaufschlag mehr. Dieser Aufschlag ist in Zukunft nicht mehr Teil des Referenzzinssatzes, sondern Teil der Konditionen des jeweiligen Produktes – etwa des Kredits.
In bestehenden Verträgen, die von der LIBOR-Umstellung betroffen sind, wird dieser Unterschied in Form der sogenannten „Anpassungs-Spreads“ berücksichtigt. Die externe Organisation ISDA (International Swaps and Derivatives Association) hat eine transparente und von Regulierungsbehörden anerkannte Methode entwickelt, um diese Anpassungs-Spreads zu berechnen. Nach der Ankündigung der LIBOR Einstellung wurden die Anpassungs-Spreads fixiert und gewährleisten auch bei der Umstellung bestehender Verträge die wirtschaftliche Gleichwertigkeit für beide Vertragsparteien.
Keine spürbaren Folgen für Kreditnehmer
Beim Angebot von neuen Produkten werden die Erste Group Bank, Erste Bank und Sparkassen den regulatorischen Vorgaben hinsichtlich der Verwendung der neuen Referenzzinssätze folgen.
Die Umstellung von bestehenden LIBOR-gebundenen Verträgen erfolgt auf den wirtschaftlich nächsten Zins-Indikator, der dem bestehenden LIBOR so weit wie möglich entspricht. Deshalb erwarten die Experten der Erste Bank und Sparkassen gleichermaßen wie Finanzanalysten unisono keine wesentlichen Änderungen durch die Umstellung auf Seiten der Kreditnehmer.
Kreditnehmer können auch weiterhin ihren Fremdwährungskredit jederzeit zu attraktiven Konditionen in einen Euro-Kredit überführen, oder auch den Fremdwährungskredit vorzeitig tilgen. Die verfügbaren Nachfolgeindikatoren haben die Erste Group Bank, Erste Bank und Sparkassen übersichtlich auf der Website der Erste Group zusammengefasst.